Das Bild zeigt eine Familie mit zwei Kindern von hinten. Oben steht die Jahreszahl 2024.
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Für frischgebackene Eltern, für Familien und für Pflegebedürftige gibt es im neuen Jahr einige Änderungen.

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Das ändert sich 2024 für Familien

Für Familien stehen neue Elterngeld-Regelungen an, deretwegen Gutverdienende neu kalkulieren müssen. Außerdem soll die Familienstartzeit kommen. Und wer Angehörige pflegt, hat mehr Ansprüche.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Eine Sache bleibt schon mal gleich: Das Kindergeld wird auch 2024 genau 250 Euro betragen. Ansonsten aber gibt es neben Elterngeld, Familienstartzeit und Pflegezuschüssen einiges, was sich ändert.

Elterngeldreform tritt in Kraft

Wer ein Baby daheim betreut, kann nicht gleichzeitig arbeiten gehen, deshalb gibt es vom Staat garantierte Lohnersatzleistungen. Die sollen allerdings ab April 2024 nur noch an Eltern ausgezahlt werden, die ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 200.000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze bei 150.000 Euro liegen. Ein Jahr später dann wird diese Grenze nochmals herabgesetzt. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro.

Außerdem soll das Basiselterngeld umgestaltet werden. Ein paralleler Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch maximal für einen Monat möglich. Dieser eine Monat muss im Laufe des ersten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Ausnahmen für den parallelen Bezug soll es bei Mehrlingen und Frühchen geben. Laut einem Sprecher des Bundesfamilienministeriums sollen der Bezug von 'Elterngeld Plus' und der Partnerschaftsbonus von der neuen Regelung nicht betroffen sein.

Familienstartzeit soll kommen

Zusätzlich geplant ist die sogenannte "Familienstartzeit". Vom Bundesfamilienministerium heißt es dazu, man wolle Eltern "noch besser unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen."

Konkret bedeutet das, dass beide Elternteile einen Rechtsanspruch darauf haben sollen, für die ersten zehn Tage nach der Geburt des Kindes freigestellt zu werden und trotzdem die volle Lohnfortzahlung zu erhalten. Wann genau und in welcher Form diese Regelung kommt, ist noch unklar, weil die Ressorts der Bundesregierung noch darüber abstimmen.

Kinderfreibetrag wird angehoben

Im neuen Steuerjahr wird der Kinderfreibetrag wieder angehoben. 2023 lag er noch bei 6.024 Euro je Kind und für beide Elternteile. Diese Summe steigt erheblich, auf 6.612 Euro.

Und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, wird 2024 bei der Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf etwas draufgelegt: Ein Plus von gut 12 Prozent ist für den Kauf von Taschenrechnern, Füllern, Malstiften oder Heften vorgesehen.

Mehr Unterstützung für Pflegekosten im Heim

Die Pflegekosten für Heimbewohnerinnen und -bewohner werden ab Januar stärker staatlich unterstützt. Die Zulagen staffeln sich je nach Verweildauer und Pflegegrad:

  • Im ersten Jahr: 15 Prozent statt bisher 5 Prozent
  • Im zweiten Jahr: 30 Prozent statt bisher 25 Prozent
  • Im dritten Jahr: 50 Prozent statt bisher 45 Prozent
  • Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent statt bisher 70 Prozent

Pflegezulagen steigen

Auch das Pflegegeld wird zum Januar 2024 angehoben – zum ersten Mal seit fünf Jahren. Ab dann gibt es fünf Prozent mehr Zuschuss für Pflegeleistungen, genauso wie bei den Pflegesachleistungen. Während der Entlastungsbetrag von 125 Euro bestehen bleibt, kommt für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren eine neue Möglichkeit dazu, um Verhinderungs- und Kurzzeitpflege finanzieren zu können: das "Entlastungsbudget". Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, kann also ab Januar auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen. Für die Allgemeinheit gibt es diese Leistung erst ab 2025.

Außerdem werden die Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vereinheitlicht: Es müssen nicht mehr mindestens sechs Monaten häuslicher Pflege vorangegangen sein, um Verhinderungspflege bewilligt zu bekommen. Zusätzlich steigt die Höchstdauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen, genau wie bei der Kurzzeitpflege. Damit wird dann auch das halbe Pflegegeld für bis zu acht statt wie bisher für bis zu sechs Wochen während der Verhinderungspflege weiterbezahlt.

Was sich sonst noch ändert:

  • Die Bundesregierung möchte eine neue Engagement-Strategie entwerfen, mit der Ehrenamtliche besser unterstützt werden.
  • Gehsteigbelästigung durch Abtreibungs-Gegnerinnen und -Gegner soll strafbar werden.
  • Laut dem bayerischen Familienministerium soll zum Jahreswechsel die Gründung eines Landeselternbeirats für den Kita-Bereich ermöglicht werden.

Dieser Artikel ist erstmals am 31.12.2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

Im Video: Entlastung für pflegende Angehörige

Eine Pflegebedürftige im Rollstuhl
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Entlastung für pflegende Angehörige

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