Im Gesundheitsbereich stehen im neuen Jahr viele Änderungen an.
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Im Gesundheitsbereich stehen im neuen Jahr viele Änderungen an.

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Das ändert sich 2024 im Bereich Gesundheit

Das Ende des rosafarbenen Rezepts und womöglich der Beginn der Cannabis-Legalisierung? Das neue Jahr verändert einiges in Arztpraxen und Wartezimmern - vor allem digitaler sollen sie werden.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Während einige Gesundheitsthemen wie die Krankenhausreform und die Cannabis-Legalisierung noch nicht endgültig beschlossen sind, stehen andere Änderungen für das kommende Jahr schon weitgehend fest. Dazu zählen beispielsweise der Start des E-Rezepts in Arztpraxen oder die sogenannte Gesundheits-ID.

E-Rezept wird für Arztpraxen verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen. Zwar können Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung schon seit Juli 2023 E-Rezepte einlösen. Dafür werden eine spezielle Smartphone-App oder die Gesundheitskarte benötigt. Aber ab dem neuen Jahr wird es für alle Praxen verpflichtend, den Service anzubieten. Dann können auch die meisten Privatversicherten ihr E-Rezept einlösen.

Für Patientinnen und Patienten ändert sich damit Folgendes: Der bekannte rosa Zettel wird nicht mehr ausgestellt. Stattdessen kann das E-Rezept in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte, gemeinhin als Krankenkassenkarte bekannt, eingelöst werden. Das E-Rezept kann auch digital mit dem Smartphone eingereicht werden. Alternativ gibt es den Code auch als Papierausdruck.

Das E-Rezept kann vor allem für Menschen hilfreich sein, die häufig neue Medikamente brauchen oder nicht besonders mobil sind. Die müssen dann nur noch einmal im Quartal in die Arztpraxis gehen, um ihre Karte einlesen zu lassen und können sich dann per Anruf ihre Folgerezepte ausstellen lassen. Allerdings: Spezialrezepte, wie besonders starke Schmerzmittel oder ähnliches, wird es auch weiterhin nur in Papierform geben.

Die Gesundheits-ID wird elektronische Gesundheitskarte ergänzen

Und noch etwas wird digitaler in Deutschlands Arztpraxen. Die sogenannte Gesundheits-ID kommt ab dem 1. Januar. Die Gesundheits-ID soll eine Ergänzung der elektronischen Gesundheitskarte sein und sie langfristig sogar ersetzen. Ab Anfang des Jahres haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich von ihrer Krankenkasse eine digitale Identität in Form einer Gesundheits-ID zur Verfügung stellen zu lassen. Diese kann genutzt werden, um sich bei Gesundheits-Apps anzumelden – beispielsweise als Zugang zum E-Rezept oder zur elektronischen Patientenakte (ePA).

Die Nutzung bleibt für die Anwenderinnen und Anwender aber zunächst freiwillig. Für den Schutz der digitalen Identität soll eine 2-Faktor-Authentifizierung sorgen. Auch private Krankenversicherer werden ihren Versicherten nach und nach digitale Identitäten beziehungsweise Gesundheits-IDs zur Verfügung stellen.

Elektronische Patientenakte: Widerspruch ist Ende 2024 möglich

Ab Anfang 2025 soll in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) großflächig eingeführt werden. Sie soll für Versicherte diverse Vorteile bieten: In erster Linie können sich Gesundheits-Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken oder Pflegeheime besser vernetzen. Dadurch sollen Mehrfachuntersuchungen und Wechselwirkungen bei Medikamenten verhindert werden.

Gesetzlich Versicherte werden Ende 2024 über die ePA informiert und erhalten dann die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch einzulegen (Opt-Out). Liegt zum Ende der Widerspruchsfrist kein Widerspruch vor, wird für den Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt. Auch erste private Krankenversicherungs-Unternehmen werden eine ePA anbieten und ihre Versicherten dazu informieren.

Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht

Zum 1. Januar 2024 wird die Bemessungsgrenze für den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach oben angepasst. Gleiches gilt für die gesetzliche Pflegeversicherung. Damit steigt das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge sowohl in der gesetzlichen Kranken- als auch in der Pflegeversicherung erhoben werden. Das Einkommen, was darüber hinaus geht, ist beitragsfrei.

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zu Jahresbeginn die Beitragsbemessungsgrenze auf 62.100 Euro im Jahr, was einem Monatseinkommen von 5.175 Euro entspricht. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ebenfalls. 2024 beläuft sie sich auf 69.300 Euro (monatlich 5.775 Euro). Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen. Zeitgleich steigen auch viele Kassenbeiträge – im Schnitt um 0,1 Prozentpunkte.

Mit Informationen von dpa

Dieser Artikel ist erstmals am 28.12.2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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