Eine in der Fertigung befindliche Luft-Wasser-Wärmepumpe hängt in einer Werkshalle des Unternehmens «Stiebel Eltron» an einem kleinen Kran.
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Einigung auf das Heizungsgesetz: Was jetzt gelten soll

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Ampel-Einigung zum Heizungsgesetz: Was jetzt gelten soll

Die Ampel-Koalition hat ihren Dauerstreit um das Heizungsgesetz beigelegt. Damit kann es noch diese Woche in den Bundestag eingebracht werden. Vieles wurde entschärft – diese Vorgaben sind jetzt geplant.

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Ab dem kommenden Jahr soll es neue Vorgaben beim Einbau von Heizungen geben. Darauf hat sich die Bundesregierung nun endgültig geeinigt. Entgegen der bisherigen Planung wird allerdings ein Großteil der Verschärfungen nicht ab Januar 2024 gelten, sondern erst später. Bundeskanzler Olaf Scholz sprach von einem "wirklich wichtigen Schritt". In der Koalition habe es dazu "geruckelt", das habe sich "heute aber, glaube ich, zu Ende geruckelt".

Heizungs-Regelung erstmal nur für Neubauten in Neubaugebieten

Es bleibt bei dem Ziel, dass neu eingebaute Heizungen möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. In der Regel werden hier Wärmepumpen oder Holz-Pellet-Systeme zum Einsatz kommen.

Allerdings wird diese Vorgabe zeitlich gestreckt und erstmal nur für Neubauten gelten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Denn Gasheizungen dürfen, der Einigung zufolge, ab dem kommenden Jahr auch in Neubauten noch eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können und diese Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen. Die neuen Regeln gelten vollständig also zunächst nur für neue Gebäude in Neubaugebieten.

Gebäudebestand wird an kommunale Wärmeplanungen gekoppelt

Für Heizungen im Gebäudebestand haben die Ampel-Fraktionen eine Kopplung mit dem geplanten Gesetz für die kommunale Wärmeplanung vereinbart, das auch im Januar in Kraft treten soll: Diese Pläne sehen vor, dass die Kommunen eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufbauen sollen. Großstädte sollen bis Ende 2026 kommunale Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte und Landkreise bis Ende 2028. Solange keine Wärmeplanung vorliegt, gelten die Vorgaben für neue Heizungen nicht für den Gebäudebestand.

Unter einigen Voraussetzungen weiterhin Gasheizungen möglich

Und auch wenn eine Wärmeplanung vorliegt und dementsprechend auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Gebäude im Bestand die neuen Regeln gelten, können unter Umständen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Dafür muss die Heizung theoretisch auf Wasserstoff oder Biogas umgerüstet werden können und es muss ein Plan für ein "klimaneutrales Gasnetz" vorliegen. Ursprünglich war die Ausnahme für den Einbau einer umrüstbaren Gasheizung nur vorgesehen, wenn ein verpflichtender Plan für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes zur Versorgung der Heizung vorliegt.

Jenseits der Großstädte können Immobilieneigentümer also davon ausgehen, dass sie erst 2028 zur Umsetzung von deutlich strengeren Vorgaben verpflichtet werden. Und selbst dann wird es wohl noch weitere zeitliche Fristen geben. In vielen Fällen bleiben dem Hauseigentümer mindestens drei Jahre, um eine neue Heizung einzubauen, die das 65-Prozent-Ziel erreicht. Für Mehrfamilienhäuser sollen teils Fristen von bis zu zehn Jahren gelten.

Wie können die Heizungs-Vorgaben umgesetzt werden?

In Ballungsräumen sollen die Fernwärmenetze stark ausgebaut werden, um mehr Häuser daran anschließen zu können. Damit dies auch tatsächlich klimaneutral ist, sollen die Fernwärmenetze, die bislang hauptsächlich mit fossiler Energie betrieben werden, ab 2030 größtenteils auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Außerdem sind elektrische Wärmepumpen oder auch Solarthermie-Systeme möglich, bei denen Wasser in Kollektoren von der Sonne erwärmt wird. Stromdirektheizungen kommen für sehr gut gedämmte Gebäude infrage. Auch Ölheizungen können noch eingebaut werden, wenn sie etwa in Verbindung mit einer Wärmepumpe nur an besonders kalten Tagen die Spitzenlast ausgleichen.

Auch das Heizen mit Holz wird auf das 65-Prozent-Ziel angerechnet, egal ob die Wärme mit Holzscheiten, Hackschnitzeln oder Pellets erzeugt wird. Ursprünglich sollte Holz nur bei Bestandsbauten angerechnet werden.

Bundestag kann Details der Heizungs-Einigung noch ändern

Schon am kommenden Donnerstag soll jetzt zum ersten Mal im Bundestag darüber beraten werden, damit das Gesetz dann noch vor der Sommerpause ab dem 7. Juli verabschiedet werden kann. Dabei kann die Einigung der Regierungsfraktionen natürlich noch weitere Veränderungen erfahren.

Mit Informationen von dpa und AFP

Im Video: Einigung auf das Heizungsgesetz: Was jetzt gelten soll

Stephanie Stauss im Gespräch über das geplante neue Gebäudeenergiegesetz
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Einigung auf das Heizungsgesetz: Was jetzt gelten soll

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