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Revision zurückgewiesen Verächtlicher Kommentar ist keine Billigung von Straftaten

Ein Beitrag von: Karin Goeckel, Charly Hilpert

Stand: 06.05.2024

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Ein Mann aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen muss wegen eines verächtlichen Kommentars unter einem BR24-Video über Klimaaktivisten keine Strafe mehr fürchten. Die Revision gegen seinen Freispruch des Landgerichts Ansbach hatte keinen Erfolg.

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