Assange darf Berufung gegen Auslieferung an die USA einlegen

London: Wikileaks-Gründer Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das entschied der Londoner High Court. Die US-Regierung will dem gebürtigen Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer hingegen sehen in der Strafverfolgung eine Vergeltungsaktion Washingtons, weil durch die Veröffentlichungen mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt wurden. Inhaltlich ging es bei der Gerichtsentscheidung darum, ob sich Assange in den USA als ausländischer Staatsbürger auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen kann und ob ihm die Todesstrafe droht.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 20.05.2024 14:00 Uhr

Zur BR24 Startseite