Frontansicht des Münchner Lenbachhauses
Bildrechte: picture alliance/dpa | Felix Hörhager

Muss das Lenbachhaus ein Hauptwerk von Wassily Kandinsky abgeben?

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Muss das Lenbachhaus einen Kandinsky abgeben?

Ja – sagt die Kommission NS-Raubgut, die sich die Herkunft des Gemäldes genauer angesehen hat. Das Lenbachhaus könnte damit eines der Hauptwerke von Wassily Kandinsky verlieren – und ein zentrales Werk aus der Sammlung zum Blauen Reiter.

Über dieses Thema berichtet: Die Kultur am .

"Verfolgungsbedingt entzogen", das ist die Einschätzung, die die Empfehlung der Kommission NS-Raubgut leitet: Der Ansicht der Kommission nach muss das Gemälde "Das bunte Leben" von Wassily Kandinsky an die Erben der jüdischen Familie zurückgegeben werden, in deren Besitz es sich bis 1940 befand. 1972 wurde es von der Bayerischen Landesbank erworben, die es seitdem dem Münchner Lenbachhaus als Leihgabe zur Verfügung stellt.

Das Gemälde wurde 1940 versteigert

Seit 1927 war das Temperagemälde Teil der Kunstsammlung des Ehepaares Hedwig und Emanuel Albert Lewenstein in Amsterdam, die es dem Stedelijk Museum als Leihgabe überließen. Es zeigt altrussische Figuren und fantastisch-märchenhafte Motive. Wenige Monate nach der Besetzung der Niederlande durch die Deutsche Wehrmacht wurde es nach Angaben der Kommission am 9. Oktober 1940 versteigert.

Nach Ansicht der Bayern LB wurde die Versteigerung durch ein Familienmitglied veranlasst. Die Familie dagegen machte bei der Kommission geltend, die Auktion stehe im Zusammenhang mit der systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung durch die Nazis.

Noch ist unklar, wie die Bayern LB reagiert

Die Beratende Kommission berief sich bei ihrer Empfehlung hingegen darauf, dass bei einem Verkauf ein verfolgungsbedingter Entzug angenommen wird, wenn die Betroffenen auch als verfolgt galten. Es fehle an Beweisen, dass die Familie das Gemälde aus freien Stücken beim Auktionshaus eingeliefert habe.

Ein Sprecher der Bayern LB sagte am Dienstag, man habe die Empfehlung der Beratenden Kommission "zur Kenntnis genommen" und werde sie bei der "Entscheidung über das weitere Vorgehen berücksichtigen". Unklar bleibt, ob das bedeutet, dass die Bank der Empfehlung folgt. Auf Nachfrage des BR wollte der Sprecher sein Statement nicht weiter kommentieren.

Auch das Münchner Lenbachhaus wollte sich auf Anfrage des BR nicht äußern.

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