Der Haupteingang des Deutschen Museums in München.
Bildrechte: BR/Lisa Hinder

Deutsches Museum

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Museumsmitarbeiter tauscht Bild aus - und versteigert Original

Ein Mitarbeiter des Deutschen Museums in München hat ein Gemälde aus einem Depot durch eine Fälschung ersetzt und das Original versteigern lassen. Weitere entwendete er. Dafür hat das Amtsgericht München ihn nun verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Am Montag hat das Amtsgericht München über einen besonders spektakulären Fall von Kunstdiebstahl - juristisch gesprochen "illegalen Inverkehrbringens von Kulturgut" - berichtet: Ein 30 Jahre alter Mann war von 2016 bis 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung des Deutschen Museums angestellt. Dort hatte er Zugriff auf das Lager, in dem Gemälde verwahrt wurden. Nach Gerichtsangaben nutzte er diesen, um das Gemälde "Das Märchen vom Froschkönig" von Franz von Stuck gegen eine Fälschung auszutauschen. Das Original bot er zur Versteigerung in einem Münchner Auktionshaus an, das das Bild für 70.000 Euro an eine Galerie in der Schweiz verkaufte.

Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung

Nach Abzug der Versteigerungskosten brachte der Verkauf dem Mann 49.127,40 Euro in bar ein. Außerdem entwendete der heute 30-Jährige die Gemälde "Die Weinprüfung" von Eduard von Grützner und "Zwei Mädchen beim Holzsammeln im Gebirge" von Franz von Defregger aus dem Lager des Museums.

Eines der Gemälde ließ er ebenfalls versteigern, das andere verkaufte er direkt an das Auktionshaus, was ihm insgesamt weitere rund 12.000 Euro einbrachte. Für seine Taten hat ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. In einem weiteren Fall entwendete der Angeklagte das Gemälde "Dirndl" von Franz von Defregger und versuchte, es über ein weiteres Münchner Auktionshaus versteigern zu lassen. Zu einer Versteigerung des Gemäldes kam es mangels entsprechenden Gebotes nicht.

Neue Wohnung, neue Uhren - und ein Rolls-Royce

"Das Geld verwendete der Angeklagte, um Schulden zu tilgen und sich einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren", teilte das Gericht mit. "Er leistete sich unter anderem eine neue Wohnung, teure Armbanduhren und kaufte sich einen Rolls-Royce."

Strafmildernd war laut Amtsgericht zu berücksichtigen, dass der Täter geständig war, zu den jeweiligen Tatzeitpunkten "nicht vorgeahndet" und seit dem Begehen der Taten "erhebliche Zeit abgelaufen war". Vor Gericht hatte der Mann den Angaben zufolge nicht nur ein Geständnis abgelegt, sondern auch "ehrliche Reue und Einsicht" gezeigt. "Er gab an, ohne Nachdenken gehandelt zu haben. Er könne sich sein Verhalten heute nicht mehr erklären", berichtete das Gericht über das Urteil vom 11. September, das neben der Freiheitsstrafe auch noch die Einziehung des Geldes anordnete, das der Mann mit seinen illegalen Machenschaften verdient hatte: insgesamt 60.617,90 Euro.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!