Der Bayerische Landtag
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Dickes Ordnungsgeld für Landtags-Pöbler

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Dickes Ordnungsgeld für Landtags-Pöbler

Wer im Bayerischen Landtag heftig stört und beleidigt, muss künftig kräftig zahlen: bis zu 4.000 Euro Ordnungsgeld. Die Gesetzesänderung ist fast ausschließlich eine Reaktion auf AfD-Pöbeleien.

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Von einem "Rügenproblem" spricht Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). Wobei eigentlich nicht die relativ häufigen Rügen das Problem sind, sondern ihre Auslöser: Die Störungen, Pöbeleien haben seit dem Einzug der AfD in den Landtag derart zugenommen, dass die anderen Fraktionen nun handeln: Sie wollen heute entscheiden, ob das Abgeordnetengesetz verschärft wird, also die Regeln für die 203 Mitglieder des Landtags.

Für Ordnung und Würde des Hauses

Laut dem Gesetzentwurf von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD droht Plenums-Pöblern künftig ein Ordnungsgeld von bis zu 2.000 Euro, "im Wiederholungsfall von bis zu 4.000 Euro". Und zwar "bei einer erheblichen oder wiederholten Verletzung der Ordnung oder der Würde des Landtags".

Abschied von der Rüge

Entscheiden soll nicht allein Präsidentin Aigner, sondern das Präsidium des Landtags, wegen der "hohen Intensität des Eingriffs". Schärfste Sanktionsmaßnahme bleibt der Ausschluss von Abgeordneten aus Landtagssitzungen: Wenn die Vollversammlung zustimmt, darf ein Abgeordneter an bis zu zehn Sitzungen nicht mehr teilnehmen. Die Rüge, über die allein die Präsidentin entscheidet, würde mit der Gesetzesänderung Geschichte.

Vergangene Legislaturperiode hagelte es geradezu Rügen im Landtag, weshalb Aigner von "Rügenproblem" spricht: Insgesamt 26 Rügen wurden verhängt, 23 davon gegen AfD-Abgeordnete, zwei gegen Grüne, eine gegen einen Sozialdemokraten. Damit ist klar, worauf der Landtag mit dem Gesetz reagiert. Auch wenn Michael Hofmann von der CSU betont: "Das Gesetz ist kein Gesetz gegen die AfD!"

Ordnungsgeld bereits im Bundestag

Mit dem neuen Anti-Pöbler-Gesetz folgt der Bayerische Landtag nicht nur dem Vorbild des Bundestags. Er geht darüber hinaus: Der Bundestag hatte bereits vor drei Jahren ein Ordnungsgeld eingeführt, allerdings nur bis zu 2.000 Euro.

Sollte der Landtag dem Entwurf zustimmen, was sich abzeichnet, wäre die mildeste Maßnahme gegen Landtagsabgeordnete künftig der Ordnungsruf.

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