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Recht Rechte und Pflichten für Gartenbesitzer

Dem einen "stinkt" der Kompost des Nachbarn, der andere ist genervt, dass Blätter oder Blüten vom Nachbarbaum in Massen auf das eigene Grundstück fallen oder ein Baum zu viel Schatten macht. Das sind nur ein paar Themen, bei denen es unter Nachbarn regelmäßig zu Streit kommt. Rechtsanwalt Markus Saller erläutert die Rechte und Pflichten für Gartenbesitzer.

Stand: 26.04.2021 12:51 Uhr

Recht: Rechte und Pflichten für Gartenbesitzer

Schon Friedrich Schiller sagte: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt." Und tatsächlich kommt es unter benachbarten Gartenbesitzern häufig zu Streitigkeiten. Wer muss die Äste schneiden, die über die Grundstücksgrenze ragen? Wem gehört das Obst an überhängenden Ästen? Wie weit muss der Komposthaufen vom Nachbargrundstück entfernt sein? Wie "unordentlich" darf das Nachbargrundstück sein? Häufig eskalieren diese Streitigkeiten, weil die Beteiligten die Rechtslage nicht kennen.

Überhängende Äste

Ragen vom Nachbargrundstück Zweige und Äste in das eigene Grundstück, dürfen diese nicht einfach abgeschnitten werden.
Nach § 910 BGB besteht ein sogenannter Rückschnittanspruch, allerdings nur, wenn die überhängenden Äste eine Beeinträchtigung der Gartennutzung darstellen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn aufgrund der Äste ein Carport nicht gebaut werden kann, nicht aber, wenn die Äste lediglich Schatten machen.
Liegt eine Beeinträchtigung vor, muss der Baumbesitzer zunächst aufgefordert werden, die Äste binnen einer angemessenen Frist (in der Regel 2 bis 4 Wochen) abzuschneiden.
Erst wenn diese Zeit verstrichen und nichts passiert ist, darf der beeinträchtigte Gartenbesitzer selbst zur Schere greifen und die Äste fachgerecht bis zur Grundstücksgrenze kürzen oder eine Firma auf Kosten des Nachbarn damit beauftragen.

Grenzabstand von Bäumen und Sträuchern

Art. 47 AGBGB (Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) regelt, in welchem Abstand zur Grundstücksgrenze Bäume und Sträucher gepflanzt werden dürfen:
Bäume und Sträucher unter zwei Meter Höhe: mindestens einen halben Meter Abstand.
Über zwei Meter hohe Bäume: mindestens zwei Meter Abstand.
Wird dieser Mindestabstand unterschritten, kann der Nachbar verlangen, dass der Baum versetzt oder entfernt wird. Der Anspruch auf Beseitigung verjährt nach fünf Jahren (Art. 52, AGBGB).
Blumen und kleinere Gewächse dürfen direkt an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden.

Obst vom Nachbarbaum

Fallen Früchte von Nachbars Obstbaum auf Ihr Grundstück, dürfen Sie dieses abgefallene Obst nach § 911 BGB behalten.
Pflücken und schütteln ist dagegen nicht erlaubt.
Fauliges Obst, das in Ihren Garten fällt, müssen Sie entsorgen.
Der Besitzer des Baumes darf übrigens über den Zaun fassen und Obst, das in den Nachbargarten hängt, ernten. Dabei darf er einen Obstpflücker zu Hilfe nehmen. Er darf dazu jedoch nicht das Nachbargrundstück betreten.

Sonderfall: Grenzbaum

Steht ein Baum oder Strauch direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken, gehört er beiden Nachbarn zu gleichen Teilen. Sie sind gemeinsam für die Pflege verantwortlich. Soll der Baum gefällt werden, müssen beide Eigentümer zustimmen.

Laub in Nachbars Garten

Lässt der Baum des Nachbarn viele Blätter in den eigenen Garten fallen oder wird dadurch die Regenrinne verstopft, kann das sehr arbeitsaufwändig sein. So manch einer fragt sich da, warum das eigentlich nicht der Nachbar selbst erledigen oder einen zumindest für den Arbeitsaufwand entschädigen muss.
Doch Laubfall muss hingenommen werden.
Der Grund: Laub im Garten stellt keine wesentliche Beeinträchtigung dar, zumal dieses Problem nur einmal im Jahr auftritt.

Unordentlicher Nachbargarten

Nicht alle Gartenbesitzer nehmen es mit der Ordnung auf ihrem Grundstück so genau. Mancher Nachbar mag sich dadurch gestört fühlen, doch kann er rechtlich nichts gegen diese Unordnung unternehmen. Müll auf dem Grundstück hingegen muss entfernt werden.
Und auch sogenannte "Frustzwerge", die beispielsweise dem Nachbarn das Hinterteil entgegenstrecken, müssen nicht geduldet werden.

Komposthaufen

Grundsätzlich darf jeder in seinem Garten einen Komposthaufen anlegen. Dass sich der Nachbar vom Anblick gestört fühlt, ist kein Grund, diesen entfernen zu müssen. Geht davon eine Geruchsbelästigung aus oder wird Ungeziefer wie etwa Ratten angelockt, kann ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB geltend gemacht werden.

Nachbars Katze

Viele ärgern sich, dass Nachbarkatzen ihren Kot in ihren Beeten oder Sandkästen hinterlassen. Dagegen können Sie jedoch nichts machen. Sie dürfen die Nachbarkatzen allerdings vertreiben.

Fischt die Nachbarkatze Fische aus dem Gartenteich oder zerkratzt Ihre Gartenmöbel, besteht, sofern Sie das beweisen können, eine Schadenersatzpflicht, denn Tierhalter haften nach § 833 (BGB) grundsätzlich für entstandene Schäden.

Nachbarschaftsstreit: Schlichtungsstelle vor Prozess

In Bayern ist bei Nachbarschaftsstreitigkeiten vorgeschrieben, zunächst den Versuch zu unternehmen, bei einer Schlichtungsstelle eine Einigung zu erzielen. Nur wenn das nicht klappt, kann ein Prozess angestrebt werden.


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