Bayern 2

     

Rechtsextremistischer Verdachtsfall Sollte die AfD verboten werden?

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" ein. Kommt es demnächst zu einem Verbotsverfahren? Was würde dafür sprechen? Was dagegen?

Stand: 14.05.2024

Heute wird in einem Prozess gegen Björn Höcke vor dem Landgericht Halle ein Urteil erwartet. Dem AfD-Politiker wird vorgeworfen, bei einem Wahlkampfauftritt mit der Formulierung "Alles für Deutschland" wissentlich eine verbotene Parole der nationalsozialistischen SA benutzt zu haben. 

Gestern hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD weiterhin als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" einstufen und beobachten darf. Das Gericht hatte Äußerungen von AfD-Politikern sowie das Parteiprogramm untersucht. Es sieht genügend Anhaltspunkte, die belegen, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele anstrebt.

Kommt ein Verbotsverfahren gegen die AfD?

Das Urteil aus Münster hat nichts mit einem Parteiverbot zu tun. Dafür wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig. Allerdings könnte es sein Schritt dahin sein: Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind bereits vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft – ebenso die "Junge Alternative", die Jugendorganisation der Partei.

Bisher wurden in der Bundesrepublik Deutschland zwei Parteien verboten: Zunächst 1952 die Sozialistische Reichspartei, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und dann 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein drittes Verfahren scheiterte 2017: Das Bundesverfassungsgericht lehnte ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ab.

Wie ist Ihre Meinung zur Einstufung der AfD als "rechtsextremistischen Verdachtsfall"? Was kann für ein Verbot der Partei sprechen? Was dagegen? Das waren zentrale Fragen im Tagesgespräch.

Zu Gast bei Moderator Sebastian Meinberg waren:

  • Dr. Steffen Kailitz, Politikwissenschaftler am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung TU Dresden
  • Prof. Fabian Wittreck, Leiter Institut für Öffentliches Recht und Politik Uni Münster

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