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Welche Klinik ist die richtige für mich? Schon jetzt kann das online abgefragt werden. Bald gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage.

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Klinik-Suche online: Welche Angebote es gibt – und welche kommen

Patienten sollen bald besser vergleichen können, welches Krankenhaus wie leistungsstark ist. Das ist das Ziel des "Transparenzgesetzes", das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant. Auch jetzt schon gibt es Suchportale. Ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Ab Mai sollen sich Patientinnen und Patienten besser orientieren können, in welcher Klinik sie mit einem Gesundheitsproblem am besten aufgehoben sind. Ein Online-Register soll Informationen geben, wie viel Erfahrung die verschiedenen Krankenhäuser bei einem bestimmten Eingriff haben. Auch wie viel ärztliches Personal und Pflegekräfte im Vergleich zur Zahl der behandelten Patienten verfügbar ist, soll aus dem Register hervorgehen. Bei einigen Behandlungen sollen auch Daten zu Komplikationen einsehbar sein.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) will sich noch nicht festlegen, wie sie das neue Portal einschätzt. Bevor das Such-Portal online ist, sei es zu früh, um ein Urteil abzugeben, sagt der BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen. Er erwartet, dass das neue Portal auf Angeboten aufbaut, die bereits existieren.

Unter Schirmherrschaft des Patientenbeauftragten: "Weiße Liste"

Auf der Homepage "Weiße Liste" (externer Link) können sich Patienten seit 2008 über Angebote und Ausstattung von Kliniken informieren. Betrieben wird das Portal von der Bertelsmann-Stiftung. Als es an den Start ging, wurde es auch von großen Selbsthilfeverbänden, den Verbraucherzentralen und dem Sozialverband VdK mit auf den Weg gebracht.

Das Portal wertet unter anderem Qualitätsberichte der Krankenhäuser aus, die die Kliniken veröffentlichen müssen. Daraus erstellt die "Weiße Liste" eine Einschätzung zur Behandlungsqualität. Auch die Frage, wie oft eine Klinik einen Eingriff vornimmt, wird bewertet. Daneben fließen auch Ergebnisse von Patientenbefragungen ein, wenn es darum geht, ob eine nach Einschätzung der "Weißen Liste" empfehlenswert ist.

Das Portal steht unter der Schirmherrschaft des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze. Dass der SPD-Bundestagsabgeordnete in die Arbeit der "Weißen Liste" mit eingebunden ist, spricht nach Ansicht von Fachleuten dafür, dass das neue Transparenz-Portal, das die Bundesregierung plant, mit ähnlichen Kriterien arbeiten könnte.

AOK-Portal wertet Behandlungsdaten aus

Neben der "Weißen Liste" gibt auch der "AOK-Gesundheitsnavigator" Informationen darüber, wie empfehlenswert eine Klinik nach Einschätzung der Portalbetreiber ist. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) wertet dafür Abrechnungsdaten der AOK-Versicherten aus, die knapp ein Drittel der Bevölkerung ausmachen.

Aus diesen Daten zieht das WidO Rückschlüsse, ob nach einem Eingriff Komplikationen oder gar Todesfälle aufgetreten sind. Derzeit sortiert der AOK-Gesundheitsnavigator Kliniken bei 13 Eingriffen in die Kategorien "unterdurchschnittlich", "durchschnittlich" und "überdurchschnittlich". Dazu zählen unter anderem Blinddarm-Entfernungen, Leistenbruch-OPs und der Einsatz künstlicher Knie- oder Hüft-Gelenke.

Portal der Krankenhausgesellschaften

Auch die Dachverbände der Kliniken betreiben ein Suchportal. Das Deutsche Krankenhausverzeichnis (externer Link) nimmt aber keine Bewertung nach Qualität vor.

Es listet nur auf, wie oft eine Klinik einen bestimmten Eingriff erbringt. Außerdem können Patienten ihre Suche nach bestimmten Ausstattungs-Merkmalen filtern, etwa danach, ob bestimmte Geräte vorhanden sind oder ob es besondere Service-Angebote gibt.

Kontroverse über Aussagekraft der Klinik-Vergleiche

Von einzelnen Kliniken und auch von Krankenhaus-Verbänden gibt es immer wieder Kritik an Qualitäts-Bewertungen in Online-Portalen. Unikliniken wie etwa das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität in München haben in der Vergangenheit vor allem die Methodik des AOK-Gesundheitsnavigators kritisiert.

Die Unikliniken monierten, dort werde nicht ausreichend berücksichtigt, ob in einem Krankenhaus besonders viele Komplikationen auftreten, weil dort unter den Patienten besonders viele Schwerkranke mit verschiedenen Vorerkrankungen sind. Die AOK weist diese Kritik zurück und betont, beim Gesundheitsnavigator werde eine sogenannte Risikoadjustierung nach international anerkannten Standards vorgenommen.

Verpflichtende Mindestmengen

In der Medizin gilt es als Grundregel, dass Kliniken vor allem dann eine gute Qualität bei bestimmten Eingriffen liefern, wenn sie dabei eine gewisse Routine haben. Deswegen ist für einige Eingriffe für alle Krankenhäuser festgelegt worden, dass sie mindestens eine bestimmte Zahl erfüllen müssen, damit sie diese Eingriffe überhaupt erbringen dürfen.

Das gilt vor allem für besonders spezielle Operationen wie Organtransplantationen. Aber auch Brustkrebs-OPs stehen inzwischen auf der offiziellen Mindestmengen-Liste. Dieses Jahr müssen Kliniken mindestens 50 Brustkrebs-OPs nachweisen, damit sie diesen Eingriff vornehmen dürfen. Kommendes Jahr steigt die Mindestmenge bei Brustkrebs-OPs auf 100 pro Jahr.

Dieser Artikel ist erstmals am 29. Februar auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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