Joint im Englischen Garten (Symbolbild)
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München: Kiffen ist im Englischen Garten ab sofort verboten

Einen Joint rauchen im Englischen Garten: Das war in München seit der Cannabis-Legalisierung erlaubt. Jetzt ist damit aber Schluss – und nicht nur dort.

Im Englischen Garten in München ist das Cannabis-Rauchen ab sofort verboten. Das gilt seit Donnerstag auch für den Hofgarten gegenüber der Staatskanzlei und den angrenzenden Finanzgarten.

Zudem greift ein Cannabis-Verbot im Hofgarten Bayreuth. Die entsprechenden Änderungen der Parkanlagenverordnungen sind am 9. Mai in Kraft getreten – und damit wie vom Kabinett beschlossen rasch.

Untersagt ist ab sofort, "Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten".

Das gilt für München und Bayreuth. Die beiden Anlagen sind über die bayerische Schlösserverwaltung in staatlicher Hand. Das Kabinett hat vor einigen Wochen angekündigt, dass es in weiteren staatlichen Gartenanlagen ein Cannabis-Verbot geben soll.

Cannabis-Verbot für Volksfeste und Biergärten dauert noch

Das Kiff-Verbot für die beiden Parkanlagen hatte Bayerns Kabinett vor Kurzem beschlossen und angekündigt – ebenso wie ein Cannabis-Verbot für Volksfeste und Biergärten. Für Letzteres ist aber eine Gesetzesänderung nötig, die noch etwas dauert. Dazu brachten die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler am Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Indem die beiden Fraktionen die nötigen Gesetzesänderungen formal in die Wege leiten und nicht das Kabinett, kann das Verfahren allerdings beschleunigt werden.

Die Neuregelungen für Volksfeste und Biergärten sollen noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Unter anderem wird in Bayern das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten – und zwar überall auf dem gesamten Gelände.

Damit setzt die Staatsregierung ihr Vorhaben in die Tat um, die Möglichkeiten zum Kiffen nach der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis im Freistaat so weit wie möglich einzuschränken. Die Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstands nicht verhindern können.

Bayern: Staatsregierung contra Cannabis

Grundsätzlich sollen Cannabis-Produkte in Bayern vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden. Dieses Rauchverbot gilt in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Zudem wollen CSU und Freie Wähler das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten, vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten.

Mit Informationen von dpa

Zum Nachschauen: BR24live – Bayern weitet Cannabis-Konsumverbot aus

ILLUSTRATION - 10.04.2024, Bayern, München: Ein Mann hält einen Joint vor der Kulisse des Monopteros im Englischen Garten. Seit Ostermontag gelten weite Teile des umstrittenen Cannabisgesetzes. Damit ist fortan für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Verboten bleibt Kiffen allerdings im öffentlichen Raum unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite zu solchen Einrichtungen. (zu dpa: «Bayern beschließt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten») Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Joint im Englischen Garten

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