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Medienkompetenz:
8. Propaganda und journalistische Ethik

Zusammenfassung Fakten Nachgefragt Dichter & Denker
Kontrovers Übung Literatur Links
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Kontrovers

Schriftsteller und der Persönlichkeitsschutz

Wie in der achten Sendung zu erfahren war, haben in der BRD alle Menschen, außer den Personen von öffentlichem Interesse, ein gesetzlich festgeschriebenes Recht darauf, sich zu weigern, in den Medien dargestellt zu werden.
Das betrifft auch das Massenmedium Buch: Im Februar 2000 verurteilte das Landesgericht Essen die – bislang weitgehend unbekannte – Schriftstellerin Birgit Kempker und ihren Verlag dazu, ihrem ehemaligen Geliebten 5000 DM Schmerzensgeld zu zahlen. Es drohte mit einer weiteren Strafe von 500.000 DM, wenn ihr Opus mit dem sprechenden Titel Als ich das erste Mal mit einem Jungen im Bett lag, nicht restlos vernichtet werde. Der Grund: Besagter Ex-Lover sah sich darin in seiner Persönlichkeit wortreich verletzt (siehe den Artikel von Norbert Wehr unter www.schreibheft.de).
Derartige Prozesse, in denen Privatpersonen ihre Personenschutzrechte einklagen, erregen in der Öffentlichkeit bestenfalls das periphere Interesse von Kuriositäten – zumal zu Zeiten, wo es an der Tagesordnung ist, dass Hinz und Kunz ganz freiwillig ihre Privatangelegenheiten in Daily Talks der Öffentlichkeit zur Schau stellen, also zerstören.

Anders verhält es sich indes, wenn Nachlassverwalter es wagen, posthum unautorisierte Schriften bedeutender Schriftsteller der Öffentlichkeit preiszugeben, Schriften, die einen drastischen Einblick in das Privatleben der verstorbenen Autoren geben. Dann entzündet sich eine öffentliche Kontroverse darüber, ob die Publikation im Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist oder aber eine verwerfliche Indiskretion an einem Schutzlosen, einem Toten, begeht.

Solche Kontroversen treffen den Nerv aller Medienethik:
Darf alles Persönliche, jede Intimität – aus welchen Interessen auch immer – an die Öffentlichkeit gezerrt werden, oder sollte ihr tunlichst etwas verborgen, entzogen bleiben?

Die Bachmann-Debatte

Exemplarisch für diese Debatte ist der Streit, der sich entzündete, als der Piper-Verlag im Herbst 2000 einen Band mit unveröffentlichten Gedichten von Ingeborg Bachmann aus dem bislang streng (eigentlich bis 2025) gesperrten Nachlass veröffentlichte unter dem Titel: Ich weiß keine bessere Welt.

Reinhard Baumgart, ehemaliger Lektor Bachmanns im Piper-Verlag, und Peter Hamm, der vor Jahren einen wunderbaren Bachmann-Film gemacht hat, stritten in der ZEIT vom 5.10.2000 über den Kasus:

Peter Hamm spricht sich klar gegen die Veröffentlichung aus. Für ihn bedeutet sie eine schmähliche Indiskretion. Seine Argumente:

  • Es ist "ein elender Etikettenschwindel" des Verlags, von "unveröffentlichten Gedichten" zu reden, denn in diesem Band ist weder ein Gedicht abgeschlossen, noch geglückt, noch von Ingeborg Bachmann je zur Veröffentlichung freigegeben.
  • "Was wir vor uns haben, ist ein Konvolut aus Gestammel und Geheul, aus Hilfe- und Racherufen, Wahn- und Todesfantasien, kurz: der ungereinigte Lebensschlamm, der zwar von jeher den Urgrund der Poesie bildet, aus dem Ingeborg Bachmann sich aber in den Jahren 1962 bis 1964 – also im unmittelbaren Banne ihrer schlimmsten Lebenskatastrophe, die mit dem Ende ihrer Beziehung zu Max Frisch über sie hereingebrochen war – nie so weit lösen konnte, dass sie dabei zu keiner Distanz gefunden hätte, ohne welche die Arbeit am Gedicht nicht glücken kann."
  • Ingeborg Bachmann hat aus diesem "Elends- und Erregungspotenzial" nie Gedichte gemacht. Daher kann die Publikation dieses Materials nicht gerechtfertigt werden durch den Hinweis, dort den "Vorstufen" späterer Gedichte auf die Spur zu kommen.
  • Ingeborg Bachmann hat aus diesem Material sogar niemals Gedichte machen wollen: In den 60er Jahren hat sie wiederholt ihr Unbehagen an der Lyrik kundgetan. 1968 trat sie im Kursbuch demonstrativ mit vier Gedichten von der "Lyrikbühne" ab – das erste dieser Gedichte hat den programmatischen Titel "Keine Delikatessen" (vgl. Kursbuch 15. Nov.1968. S.91ff.).
  • Diese nun veröffentlichten Notate, die "Entwurf" zu nennen schon Euphemismus ist, bezeugen auch nicht (wie ihre wirklichen Gedichtentwürfe) die Metamorphose, in der ein Text "vom auslösenden Effekt gereinigt und das private Drama zum objektiv gültigen Kunstwerk geläutert wird."
  • Die Notate machen die Leser bloß zu unfreiwilligen Voyeuren des Unglücks dieser Frau: Bei dieser Lektüre wird alles "nur noch zum lebensgeschichtlichen Aha-Beweis: Aha, sie hat wirklich abgetrieben, aha, sie hat sich Jungs von der Straße geholt, aha, sie versuchte aus dem Fenster zu springen."
  • Hier bedient eine "Wichtigtuerin", nämlich die Nachlassverwalterin und Schwester Bachmanns, Isolde Moser, aus Rache an Max Frisch den Voyeurismus und stößt damit zugleich die große Dichterin in den Lebensschlamm zurück, dem sie ihre besten Zeilen abtrotzte.
  • Mit diesem Skandal will ein Verlag Gewinn bringend eine Bachmann-Industrie in Gang halten.

Reinhard Baumgart argumentiert dagegen für die Veröffentlichung des Bandes:

  • Wiewohl auch er einräumt, dass es sich hier nicht um aufschlussreiche Vorstufen zum späteren gültigen Prosawerk und erst recht nicht um das "poetische Vermächtnis" (Verlagswerbung) der Dichterin handelt, erkennt er in diesen "lyrischen Sprechversuchen" die typische Diktion Bachmanns.
  • Mit dem selben Recht, mit dem wir Kafkas (von Max Brod unautorisiert herausgegebenen) Briefe an Felice gelesen haben "müssen wir" diese "persönlichsten Schmerzdokumente der Ingeborg Bachmann" lesen.
  • Anders als andere Texte, hat sie sie uns nicht durch Vernichtung entzogen.
  • Die Lektüre ist für die abgehobene akademische Bachmannforschung heilsam, die dazu neigt, den "Dreck und die Not beflissen zu übersehen, aus denen das späte Werk der Bachmann herausgewachsen ist."
  • Die Lektüre ist "eine gute Kur für alle, die Literatur und Leben säuberlich trennen möchten, weil sie nur Texte mit vollendeter Struktur gelten lassen wollen, gereinigt von den Spuren ihrer Herkunft."

Wie Reinhard Baumgart feststellt, ist mit Argumenten nicht endgültig zu begründen, ob diese im wahrsten Sinne des Wortes peinlichen Dokumente öffentlich zugänglich zu machen sind, oder nicht. Es ist, abgesehen vom Profit, der sich damit machen lässt, eine Sache des Glaubens oder aber des Geschmacks.
Baumgart glaubt, damit könne man zum richtigen Verständnis von Literatur erziehen. Für Hamm aber ist es eine Sache des Geschmacks, genauer, des Taktgefühls: Aus Achtung vor Ingeborg Bachmann, ihren geglückten Werken und ihrem Willen, lehnt er dieses unautorisierte Dokument von ihrem Sturz in die tiefsten Niederungen des Lebens, der Verzweiflung und des Hasses ab.

Wenn man bedenkt, dass solche Dokumente der Erniedrigung vor allem deshalb so beliebt sind, weil sie uns die so genannten öffentlich relevanten Personen, die großen Dichter und Denker, gemein machen, dann ist deren unautorisierte Veröffentlichung allerdings inkonsequent. Denn der gemeine Mensch genießt zum Glück einen gesetzlichen Schutz seiner Persönlichkeitsrechte, egal wie sehr er sich im Lebensschlamm abrackern muss.

weiterÜbung

 
Stand: 03.07.2010