BR-online (zur Startseite)
Bayerischer Rundfunk

BR-Navigation

Kompass Medienkatalog  Finde Kontakt
Fächer Schularten Themenindex  
Übersicht
Audio
Bildarchiv
Fragen&Antworten
Glossar
Hintergrund
Links
Literatur
Manuskript
 
geschichteHauptschuleRealschuleGymnasiumgeschichte
Die Notstandsgesetze
(c) dpa Die westlichen Besatzungsmächte erkannten 1955 die Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat an. Damit erlosch das Besatzungsstatut von 1949 bzw. 1951. Doch verfügten Frankreich, Großbritannien und die USA neben den Rechten über "Deutschland als Ganzes" noch über Sonderrechte im Falle eines Notstandes. Diese Vorbehaltsrechte konnten nur durch eine Regelung im Grundgesetz für den Fall des äußeren und inneren Notstandes beseitigt werden. Die CDU/CSU-FDP-Regierungen hielten dafür mehrere Gesetzentwürfe in ihren Schubladen bereit, aber sie fanden bis 1966 nie die notwendige Zweidrittelmehrheit. Erst die große Koalition suchte einen parteiübergreifenden Kompromiss, der allerdings größeren Teilen der SPD-Bundestagsfraktion schwer fiel. Gegen den Gesetzentwurf demonstrierten nicht nur Studenten, sondern auch Gewerkschaften und Intellektuelle, die dadurch eine Einschränkung der Grundrechte befürchteten und eine Wiederkehr des unseligen Notstandsartikels der Weimarer Reichsverfassung. Die Proteste hatten keinen Erfolg, die Notstandsgesetze wurden am 16. Mai 1968 verabschiedet.


Stand: 30.05.2008