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Haben, Geben, Behalten - Ideengeschichtliches über Segen und Fluch des Eigentums
Eigentum © Ingram Publishing „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, so lautet Artikel 14 im Grundgesetz. Damit ist klar: bei Begriffen wie „Eigentum“ oder „Besitz“ geht es nicht nur um die wirtschaftliche Existenz Einzelner, sondern um Kernthemen gesellschaftlichen Lebens. Darum, wie weit ein Staat in das Privatvermögen seiner Bürger eingreifen darf, wie viel Lohn für wie viel Leistung gerecht ist. Es geht um die Verständigung darüber, dass der Austausch von Geld und Leistungen, das „Haben, Geben und Behalten“, den Kitt darstellen, mit dem ganze Gesellschaften und Staatsgefüge zusammengehalten werden. Unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema haben zur Entwicklung so verschiedener wirtschaftlicher, philosophischer und politischer Theorien geführt wie dem Sozialismus oder dem Kapitalismus. Seit den Stadtstaaten der Antike bis zur Gegenwart, von Aristoteles bis John Stuart Mill, von Sloterdijk bis Bob Dylan verhandelt jede Epoche und jede Gesellschaft dieses Thema von Neuem.


Stand: 27.06.2007