09.02.2010
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Stand: 04.03.2009
Der Juristische Direktor - auch Justitiar genannt - wird mit Zustimmung des Rundfunkrates vom Intendanten berufen. Die Berufung kann längstens auf fünf Jahre erfolgen, wobei wiederholte Berufung zulässig ist.
Prof. Dr. Albrecht Hesse ist seit 1. Mai 1999 der Juristische Direktor des Bayerischen Rundfunks und seit 1. Januar 2003 der Stellvertreter des Intendanten.
Bildunterschrift: Prof. Dr. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor
Am 5. Februar 2004 hat der Rundfunkrat seiner Berufungsverlängerung als Juristischer Direktor für den Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis zum 30. April 2009 zugestimmt. Auch seine Berufung als Stellvertreter des Intendanten wurde für den Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. In der Rundfunkratssitzung am 4. Dezember 2008 wurde der Berufungsverlängerung von Prof. Dr. Hesse bis 30. April 2014 zugestimmt. Ferner wurde der Verlängerung seiner Stellvertretung des Intendanten bis 31.12.2011 zugestimmt.
Prof. Dr. Hesse, geboren in Göttingen, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg und Genf und promovierte 1982. Seine Laufbahn beim Bayerischen Rundfunk begann Prof. Dr. Hesse 1984 als persönlicher Referent des damaligen Justitiars Prof. Dr. Albert Scharf. Seine Tätigkeit in der Juristischen Direktion des Bayerischen Rundfunks setzte er auch unter der Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Scharf, Frau Gabriele von Watzdorf, fort. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete dabei neben den internationalen Angelegenheiten im Rahmen der Europäischen Rundfunkunion das Rundfunkverfassungsrecht, für das der Bayerische Rundfunk neben dem Sportrechteerwerb die Federführung innerhalb der ARD wahrnimmt, sowie die im Zusammenhang mit der Entstehung der dualen Rundfunkordung aufkommenden Fragen.
Von 1994 bis 2005 war Prof. Dr. Hesse auch Jugendschutzbeauftragter des Bayerischen Rundfunks. Seine Nachfolgerin ist Dr. Sabine Mader. Ferner ist Prof. Dr. Hesse Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Der Justitiar berät den Intendanten und die übrigen Direktoren in allen rechtlichen Fragen und ist für alle Rechtsangelegenheiten im Bayerischen Rundfunk verantwortlich, insbesondere für
Unterstützt wird der Juristische Direktor dabei von mehreren juristischen Referentinnen und Referenten, die die einzelnen Rechtsgebiete betreuen. Neben den juristischen Referaten gehörten zur Juristischen Direktion die Abteilung Rundfunkgebühren. Die Abteilung Rundfunkgebühren ist zuständig für die Information der Rundfunkteilnehmer bezüglich der Rundfunkgebühren, sowie für den Bereich Gebührenbefreiung und die Betreuung des Beauftragtendienstes.
Weiter mit: Der Hörfunkdirektor Dr. Johannes Grotzky