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09.02.2010


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Himmelslaternen Gefahr durch feurige Flugobjekte

Sie sehen schön aus, sind aber brandgefährlich: chinesische Himmelslaternen. Man kauft sie als Bausatz und lässt sie auf Gartenfesten in die Luft steigen. Was viele nicht wissen: die kleinen, leuchtenden Heißluftballons sind in Bayern verboten, weil sie zu Bränden führen können.

Stand: 03.07.2008

Himmelslaternen

Himmelslaternen, auch Skyballone genannt, baut man aus einer langen Papierhülle, die um einen kleinen Brenner gebogen wird. Zündet man den Brenner an, steigt warme Luft durch den Papiertrichter auf und die Laterne hebt ab. Das macht die Laterne zum Flugobjekt - und die sind mit offenem Feuer genehmigungspflichtig, ansonsten droht ein Bußgeld und die volle Haftung für Schäden.

Himmelslaternen

Bildunterschrift: Himmelslaternen

Wie nötig das ist, zeigt eine Geburtstagfeier am 1. Juli in Tuchenbach im Landkreis Fürth. Dort wurden ohne Genehmigung fünf Miniheißluftballons zum Fliegen gebracht, drei davon setzten beim Absturz ein Feld mit Wintergerste in Brand und verursachten einen Schaden von etwa 2.000 Euro. Auch für Flugzeuge können die Laternen gefährlich werden. Sie werden meist in den Abendstunden gezündet und können laut Angaben der Hersteller 200 bis 400 Meter hoch steigen.

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