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Die DAK und sieben weitere Kassen hatten Zusatzbeiträge von zumeist acht Euro angekündigt, die die Versicherten zusätzlich zu ihrem Beitrag zahlen müssen. Die Krankenkassen können die Zusatzbeiträge erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Der Zusatzbeitrag soll am 15. März erstmals fällig werden und jeweils für den Vormonat erhoben werden.
Nach der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln (GBK), die den Zusatzbeitrag bereits seit dem vergangenen Sommer von ihren rund 30.000 Mitgliedern erhebt, ist die DAK die zweite gesetzliche Kasse mit Zusatzbeitrag.
Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten: Wer noch im Januar kündigt, kann zum 1. April in die neue Kasse wechseln. Während dieser Frist muss auch kein Zusatzbeitrag gezahlt werden.
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GKV: Statement zu Zusatzbeiträgen