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Auf die Bundesbürger kommen auch im Jahr 2012 zahlreiche gesetzliche Änderungen zu: Zahnersatz wird teurer, der Einstieg in die Rente mit 67 beginnt. Einschnitte gibt es auch bei der Förderung der Solarenergie, während es für Hartz-IV-Empfänger und Pflegefälle etwas mehr Geld gibt.
RENTE: Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 - und zwar für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagfreie Rente zu bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte und für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren. 2029 soll die schrittweise Anhebung der sogenannten Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein.
Für Millionen Beschäftigte gibt es eine bescheidene Erleichterung beim Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2500 Euro beispielsweise ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat.
HARTZ IV:Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro, ein Plus von 2,74 Prozent. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Den Staat kostet die Erhöhung etwa 570 Millionen Euro. In Paar-Haushalten steigt der Hartz-Satz um jeweils 9 auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis zum Alter von fünf Jahren gibt es ein Plus von 4 auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert.
PFLEGE; Die Pflege von Familienangehörigen wird erleichtert. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre bis auf 15 Stunden pro Woche reduzieren - sofern der Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Für Pflegebedürftige gibt es mehr Geld. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat.
ZAHNARZT: Zahnersatz wird teurer. Kassenpatienten müssen für Kronen, Brücken und Prothesen tiefer in die Tasche greifen. Grund ist, dass die Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet - mit einem Aufschlag von durchschnittlich 6 Prozent.
Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden (Beitragsbemessungsgrenze), steigt von 3712,50 Euro auf 3825,00 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse versichern müssen, klettert von 49 500 auf 50 850 Euro im Jahr.
STEUERN: Es kommt ein wenig Licht in den Steuerdschungel: Das Finanzamt fordert weniger Nachweise und Kinderbetreuungskosten sind einfacher abzusetzen. Die elektronische Steuerkarte lässt dagegen auf sich warten.
ENERGIE: Stromanbieter müssen ihren Kunden künftig transparentere Rechnungen vorlegen. Verbraucher müssen zum einen umfassende Informationen über ihren Verbrauch erhalten und zum anderen ihren Verbrauch mit dem anderer Haushalte vergleichen können, um Einsparmöglichkeiten zu entdecken.
Strom aus Photovoltaikanlagen wird weniger gefördert. Das ist eine der Veränderungen, die eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorsieht. Statt 28,74 Cent gibt es pro Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent. Im zweiten Halbjahr ist eine weitere Absenkung der Vergütung um sechs bis neun Prozent geplant. Auch die Stromerzeugung aus Biomasseanlagen wird geringer vergütet. Für Strom aus Offshore-Windparks steigt dagegen die Förderung.
Dokument erstellt:
01.01.2012 um 8.OO
Uhr