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klaro
 

Volksentscheid zum Nichtraucherschutz

Stand: 09.07.2010

 
Stimmzettel für den Volksentscheid (c) dpa
Ja oder nein? Rauchen oder nicht rauchen
in öffentlichen Räumen?
Das Volk entscheidet diesmal selbst ...
Rauchen oder nicht rauchen? Das kann jeder selbst entscheiden. Wo in öffentlichen Räumen geraucht werden darf, das legen die Politiker fest - und manchmal entscheiden das sogar die Bürger selbst. Wie am 4. Juli 2010. Da fand in Bayern ein Volksentscheid zum Nichtraucherschutz statt. Und 61% der bayerischen Wähler haben beim Volksentscheid dafür gestimmt, dass in Restaurants, Kneipen und Cafés nicht mehr geraucht werden soll.


Was die Kinder unserer klaro-Klasse der Woche und unsere Expertin zu diesem Thema sagen? Klick den kleinen Lautsprecher und hör es dir an!


Volksentscheid - was bedeutet das genau?

Ein Volksentscheid ermöglicht den Bürgern, die wählen dürfen, über ein Gesetz direkt abzustimmen. Und das war diesmal eins, das es schon seit dem Jahr 2008 gab. Es lautete: Tabakqualm hat in öffentlichen Räumen nichts zu suchen. Wer rauchen will, in Restaurants oder in Festzelten zum Beispiel, muss dazu ins Freie gehen. Über dieses strenge Rauchverbot haben sich vor allem die bayerischen Wirte beklagt, denn ihnen würde dadurch das Geschäft verdorben. Daraufhin hat die Regierung dieses Gesetz gelockert: In Festzelten durfte wieder geraucht werden, außerdem in kleinen Nebenräumen von Restaurants. Und so manche kleine Eckkneipe, in der kein Essen angeboten wurde, konnte zur "Raucherkneipe" werden.

Gegen die Lockerung des Gesetzes sammelten die Rauchgegner Unterschriften - genügend, um diesen Volksentscheid zu erreichen. So konnten die Bürger nun direkt für oder gegen das Nichtraucherschutz-Gesetz stimmen. Ein solcher Volksentscheid ist also eine Möglichkeit für die wahlberechtigten Bürger, ein Gesetz sogar gegen die Meinung der gewählten Politiker durchzubringen oder auch abzulehnen.

Tabakqualm - nein danke! Zurück mit dem alten Gesetz!

Rauchen verboten von Tamara (c) BR/Tamara
So hat die Mehrheit der bayerischen Wähler, die sich am Volksentscheid beteiligt haben, entschieden. Damit kommt das strenge Gesetz von 2008 nun zurück. Ab Anfang August darf man in Restaurants, Kneipen und Cafés nirgendwo mehr rauchen, sondern muss dafür vor die Tür gehen. Allerdings wahrscheinlich noch nicht beim Oktoberfest 2010. Dort soll noch eine Übergangsregelung gelten. 2011 müssen sich dann die Raucher unter den Festzeltbesuchern zum Rauchen vor den Festzelten drängen.

Ob das aber wirklicher Nichtraucherschutz ist? Schon jetzt müssen Nichtraucher beim Weg aus dem Restaurant durch eine dicke Rauchwolke vorm Eingang laufen. Vielleicht lässt sich nicht alles durch Gesetze regeln - oder sie müssten noch viel strenger sein.


Simone Wichert


 
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