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Drohen statt vermitteln –
Die unsensible Vorgehensweise deutscher Familiengerichte
Autoren : Katrin Pötzsch, Stefan Meining

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Bernd Schnardthorst aus Niedersachsen wünscht sich nichts sehnlicher als seinen behinderten Sohn, der unter Betreuung steht, endlich wieder zu sehen. Seit über vier Jahren kämpft der geschiedene Geschäftsmann um sein Kind. Nicht einmal Briefe darf er ihm schreiben. Wir begleiten ihn zum Gericht, wo er mal wieder einen neuen Antrag auf Besuchsrecht einreichen will.

Bernd Schnardthorst: „Über vier Jahre lang Briefe geschrieben und Anträge geschrieben, man hört von den Gerichten nur man solle keine Anträge stellen, sie werden nicht beschienen.“

Bernd Schnardthorst reicht beim Familiengericht einen Antrag nach dem anderen ein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde folgt der nächsten. Oft nicht gerade sehr freundlich formuliert. Auf Antrag der gegnerischen Anwältin leitet das Amtsgericht Buxtehude ein Entmündigungsverfahren gegen den Ingenieur ein.

Bernd Schnardthorst: „Das Verfahren läuft so, man hat mir mitgeteilt in einem trockenen Dreizeiler, dass also die Anwältin meiner Frau dieses Verfahren angeregt hätte und ich musste mich dann einer psychiatrischen Begutachtung im Elbeklinikum in Stade stellen, das habe ich gemacht, sonst hätte das Gericht ohne mich entschieden.“

Ein Interview lehnt das zuständige Amtsgericht ab. Schriftlich wird report MÜNCHEN jedoch bestätigt: der zuständige Amtsrichter hat einen internen Vermerk über Herrn Schnardthorst angefertigt. Darin spricht der zuständige Richter Zitat „von Querulantentum und dies könne einen Krankheitswert aufweisen.“

Ein Mitglied des Rechtsausschusses im Bundestag warnt:

Mechthild Dyckmans, Bundestagsabgeordnete, FDP: „Familiengerichtsverfahren sind oft mit ganz großen Emotionen betroffen. Und da darf der Richter nicht seine eigenen Emotionen reinbringen. Ich weiß aus meiner Erfahrung, dass Querulanten unangenehm sind. Aber nicht jeder Querulant ist, weil er Querulant ist, prozessunfähig. Und auch ein Querulant hat seinen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes rechtstaatliches Verfahren.“

Der Hamburger Rechtsprofessor Sonnen bemüht sich im Fall Schnardthorst um eine außergerichtliche Einigung. Für ihn ist das Vorgehen des Buxtehuder Amtsgerichtes schlichtweg unverständlich.

Prof. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg: „Wenn es in einem Sorgerechtsstreit hoch hergeht auf beiden Seiten. Dann kann man nicht sagen, hier ist jemand, der wirklich kämpft Querulant und deswegen müssen wir ihn unter Betreuung stellen, das ist voll daneben würden wir heute sagen.“

Schnardthorst muss sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen. Der Gutachter erklärt: Schnardthorst sei selbstverständlich geistig normal. Eine rechtliche Betreuung sei derzeit entbehrlich.

Der Kampf ums Kind: er geht in die nächste Runde.

Bernd Schnardthorst: „Ja mein Junge hat damals sehr gerne mit mir zusammen Schiffe gebaut und er ist dafür sehr begabt.“

Bernd Schnardthorst ist kein Einzelfall. Seit sechs Jahren streitet Karin Kelly um ein Umgangsrecht mit ihrem Enkel.

Karin Kelly: „Hier stehen die ganzen Geschenke seit letztem Jahr. Von zwei Geburtstagen, von Ostern, von Weihnachten.“

Knapp 10.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten hat Karin Kelly bislang bezahlt, ohne ihren Enkel auch nur einmal in die Arme nehmen zu dürfen. Dabei hat der Bub jahrelang in diesem Zimmer in ihrem Haus gelebt. Als 2007 weitere Zahlungen anstehen, weigert sie sich zu zahlen. Lieber gehe sie ins Gefängnis:

Karin Kelly: „Ich werde weiter kämpfen, erst recht jetzt, weil die Mürbemachung immer weiter geht und ich lass mich nicht mürbe machen, das sag ich immer wieder.“

Mehrmals kommt der Gerichtsvollzieher, um das Geld einzutreiben. Jedes Mal weist ihm Karin Kelly die Tür. Doch dann, im Dezember letzten Jahres wird den Kellys von dritter Seite ein Protokoll sowie ein Beschluss des Amtsgerichtes Rockenhausen zugespielt. Danach hat das Gericht Zitat: „Zweifel an der Verfahrensfähigkeit der Schuldnerin.“ Im Klartext: Auch hier stellt ein Gericht die Zurechnungsfähigkeit in Frage.

Karin Kelly: „Dass jetzt meine Verfahrensfähigkeit in Frage gestellt ist und ein Richter so etwas beschließt, der mich nicht kennt, und ohne Anhörung.“

Der Gerichtsvollzieher hält sogar, Zitat: „eine Überprüfung, ob vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen angebracht sind“, für sinnvoll. Karin Kelly droht im schlimmsten Fall ein Entmündigungsverfahren.

Rudolf Kelly: „Es war ein riesig großer Schock, ich habe es dann auch weitergeleitet und hab es dann meiner Frau gegeben und die hat es auch dann gelesen und die war dann auch genauso schockiert wie ich auch.“

Im Amtsgericht Rockenhausen wiegelt man ab. Noch sei ja nichts passiert. Im Übrigen sei alles juristisch korrekt gelaufen.

Thomas Edinger, Direktor Amtsgericht Rockenhausen: „Sicher in dem Fall ist das völlig unglücklich, dass Frau Kelly dann auf diesem Weg davon erfahren hat. Wobei und noch mal, das ist das ganz Wichtige, für Sie hat das zunächst keine Auswirkungen, keine negativen Auswirkungen. Und insofern ja, sicher ist das natürlich unglücklich, aber es war vom Verfahren her nicht zu beanstanden.“

Mit anderen Worten: Frau Kelly droht nach wie vor ein Entmündigungverfahren. Für den Familienrichter Jürgen Rudolph ist der Fall Kelly ein Musterbeispiel, wie es nicht ablaufen sollte. Der Experte weiß um die weit reichenden Konsequenzen solcher Beschlüsse.

Jürgen Rudolph, Familienrichter: „Dass ihr jetzt obendrein noch attestiert wird, dass sie nicht verfahrensfähig also mit anderen Worten nicht zurechnungsfähig sei, dass habe ich im ersten Moment als unrealistisch empfunden und als Satire und im zweiten Moment habe ich gedacht, hier passiert ja doch was ganz realistisches und hier ist eine ganz große Gefahr, die in so einem System entstehen kann und wenn hier nicht sofort interveniert wird und niemand intervenieren würde, könnte es tatsächlich sein, dass Frau Kelly eines Tages für unzurechnungsfähig erklärt wird und ihr möglicherweise auch noch eine Betreuung angediehen wird.“

report MÜNCHEN hakt beim Bundesjustizministerium nach, aber die Justizministerin Zypries sieht keinen Handlungsbedarf. Menschen mit Entmündigung zu drohen ist also weiterhin möglich. Geistig völlig gesunden Menschen, die einfach nur um ihr Recht kämpfen, droht damit weiterhin die Gefahr für unzurechnungsfähig erklärt zu werden.