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Die Weiße Rose - Studentischer Widerstand gegen Hitler
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Fakten VIII Das NS-Justizwesen “Recht ist, was dem Volke nützt” - u nter diesem Schlagwort instrumentalisierte das NS-Regime das gesamte Recht als Mittel zur Durchsetzung der NS-Ideologie. Nach 1933 stellte sich die Mehrheit der deutschen Richter der Reichsregierung unter Hitler zur Verfügung. Bereitwillig legten die Juristen Rechtsvorschriften im Sinne des Nationalsozialismus aus. Schnell fand die Rassenlehre Einzug in das “deutsche Recht”. Richtschnur der Rechtsprechung wurden das Parteiprogramm der NSDAP und der Wille des “Führers”. So konnte der Gleichheitsgrundsatz außer Kraft gesetzt und die Diskriminierung Andersdenkender geltendes Recht werden. Zur Bekämpfung politischer Gegner entstanden bereits 1933 Sondergerichte , die mit drei Berufsrichtern besetzt wurden. Schöffen oder Geschworene gab es nicht. 1934 wurde der Volksgerichtshof gegründet, um die Delikte “Hoch- und Landesverrat” zu verfolgen. Der Volksgerichtshof hatte erste und letzte Instanz zu sein, Berufung und Revision waren nicht vorgesehen. Beweisanträge der Verteidigung durfte das Gericht ohne Begründung ablehnen und ab 1940 hatte ein Angeklagter nicht einmal mehr das Recht auf einen Verteidiger. Um die Verurteilung politischer Gegner zu sicherzustellen, wurden die Straftatbestände bewusst unklar und schwammig formuliert: · Wehrkraftzersetzung · Feindbegünstigung · Hochverrat · Landesverrat · Heimtücke · Rassenschande Bei solchen Anschuldigungen stand einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Der Volksgerichtshof fällte zwischen 1934 und 1945 nachweislich 5.243 Todesurteile. Insgesamt wurden ca. 16.000 Menschen von zivilen NS-Strafgerichten zum Tode verurteilt. Viele der während der NS-Zeit in der Justiz Verantwortlichen wurden nach 1949 wieder in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Urteile wie die gegen die "Weiße Rose" hatten noch lange Jahre Bestand. Erst 1985 stellte der Bundestag fest, dass der Volksgerichtshof von Anfang an ein "Terrorinstrument zum Machterhalt des NS-Regimes" war. Weitere dreizehn Jahre später, am 19. August 1998, erklärte der Bundestag dann alle Urteile des Volksgerichtshofs für ungültig. |
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