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Motive der Dichtung - 1. Liebende


Fakten I

Ein Blick in die Historie von Liebe und Ehe

Das Thema Liebe ist so alt wie die Menschheit selbst. Und die Liebe in ihren unterschiedlichen Spielarten gehört zu den großen Kulturthemen der Menschheit.

Eng verbunden ist für uns das Thema Liebe mit der Ehe . Beim Stichwort ‚glückliche Ehe‘ denken wir sofort an andauernde Verliebtheit, Glück, Zufriedenheit, an innige Verbundenheit der beiden Ehepartner und sexuelle Erfüllung. Dass wir damit einem Klischée aufsitzen, dass dies nur unsere heutige Vorstellung von Ehe ist, dagegen zu anderen Zeiten das Thema Ehe viel weniger romantisiert wurde, beweist ein Blick in die Geschichte.

Auch wenn literarische Äußerungen stets kritisch betrachtet werden müssen, so gilt doch als bemerkenswert, wie die männliche Hauptfigur aus Rousseaus Briefroman von 1761 über die Institution Ehe spricht:
“Der Ehebruch ist nichts Abscheuliches, man findet daran nichts, das den guten Sitten widerspräche, (... die Ehe) scheint bloß ein Übereinkommen zweier freier Personen zu sein, die miteinander vereinbaren, beisammen zu wohnen, den selben Namen zu führen und dieselben Kinder als die ihrigen anzuerkennen, die aber ansonsten kein Recht aufeinander haben.”
(Rousseau: Julie oder Die neue Heloise, München 1988, S. 278).

Die Ehe und im weitesten Sinne die Familie als eine enge, intime Gemeinschaft ist eine Idealvorstellung der Moderne , früher war sie meist nicht mehr als ein ökonomischer Zweckverbund .

Im Germanischen gab es beispielsweise mehrere Ehe- Varianten. Die sog. Munt-Ehe war die gängigste Form der Ehe. In der Munt-Ehe wurde die Frau zum Mündel des Mannes. Ausgehandelt wurde die Muntehe i.d.R. zwischen den Sippen, weshalb sie auch Sippenvertragsehe genannt wird. Die Brautleute, insbesondere die Frauen hatten nicht mitzureden, ja sie durften nicht mal im Raum anwesend sein, wenn die Väter die Ehen aushandelten. Verhandelt wurde über die Entschädigung, die der Familie der Braut zustand, da sie mit Vollzug der Ehe eine Arbeitskraft verlor. Die ganze Angelegenheit war bei den Germanen sehr kaufmännisch geregelt. Dies zeigt sich daran, dass die Hochzeit nicht wie im römischen Recht mit einem Kuß zwischen den Brautleuten besiegelt wurde, sondern per Handschlag der Väter. Daher kommt übrigens der Satz “Um die Hand anhalten”.

Neben der Munt-Ehe gab es im germanischen noch die Friedelehe , benannt nach dem mittelhochdeutschen Wort “Friedel” übersetzbar mit “Geliebten” oder “Buhlen”. Diese Ehe wird ausschließlich durch die Übereinstimmung der beider Partner geschlossen. Der entscheidende Unterschied zur Munt-Ehe ist, dass die Frau hier nicht der Gewalt des Mannes unterworfen war und die Eltern nichts mitzureden hatten. Diese Eheform wurde vor allem dann gewählt, wenn eine gesellschaftlich höherstehende Frau mit einem Partner niederen Ranges zu leben beabsichtigte. Pikanterweise war es den Männern erlaubt, mehrere Friedelehen gleichzeitig zu führen, was natürlich mit zunehmender Macht der Kirche unterbunden wurde.

Eine “kirchliche” oder “weltliche” Zeremonie gab es nicht. Entweder vereinbarten die Sippen die Hochzeit oder eben das Brautpaar. Erst Mitte des 15 Jh. wurde das kanonische Recht, dem zufolge ausschließlich der Konsens der Eheleute eine Ehe begründete, abgelöst, durch die Hochzeit als sakrales Element. Sie oblag fortan der Kirche und wurde am Altar vor Gott und der Gemeinde bestätigt. Aus dem privaten Einvernehmen zwischen den Brautleuten oder ihren Familien wurde eine öffentliche Angelegenheit mit festem Ablauf: Verlöbnis, Bekanntgabe und öffentlicher Aushang, kirchliche Heirat und Zusammenziehen der Brautleute.

Die Hochzeit war ein Übergangsritus in ein neues Lebensstadium. An nur einem einzigen Tag änderte sich das Leben der Partner gewaltig. Mit dem kirchlichen Ritual wurden die Eheleute symbolisch miteinander vereint, und ab diesem Moment galten die beiden als eine eigenständige Lebensgemeinschaft. An diesem einen Tag lösten sich zudem die Kinder von der elterlichen Gewalt und wurden vollwertige Mitglieder der Gemeinschaft.

Liebeshochzeiten wurden eigentlich erst im 20. Jh. die Regel, als die Ehe nicht mehr eine Überlebensgemeinschaft, sondern eine Lebensgemeinschaft mit möglichem gemeinsamen Zugewinn wurde.




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