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21.03.2010


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Schwieriger Wechsel Wenn der Schulsprengel nicht passt

Jedes bayerische Kind muss in die Schule, doch in welche? Bei Realschulen und Gymnasium haben Eltern die Wahl. Anders sieht es bei Grund- und Hauptschulen aus. Hier ist verpflichtend festgelegt, in welche Schule die Kinder gehen müssen. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich zu wechseln.

Stand: 10.11.2009

Kinder vor Schule

Meist wird die Frage nach Grund- oder Hauptschule in den Familien gar nicht diskutiert. Denn in der Regel entscheidet der Wohnort über den Schulsprengel: So nennt man das Einzugsgebiet, das jeder Volksschule zugeteilt ist und das eine möglichst gute Verteilung der Schüler gewährleisten soll. Festgelegt werden die Sprengel von den Regierungen, als zum Beispiel der Regierung von Oberbayern.

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Schulsprengel-Streit: Kampf um einen Platz an der GanztagsschuleIsabelle aus Bach an der Donau soll auf die Ganztagsschule in Tegernheim gehen, damit ihre Mutter wieder arbeiten kann. Doch obwohl sie willkommen wäre, darf sie die Schule laut Gerichtsbeschluss nicht besuchen. Angelika Schüdel berichtet vom Schulsprengel-Streit bei Regensburg. 

Der Sprengel bestimmt Schule

Welchem Sprengel ein Schüler zugehört, richtet sich nach dessen "gewöhnlichem Aufenthalt", erklärt Marc Jäger, Jurist im Bayerischen Kultusministerium, "das muss nicht unbedingt der Meldewohnsitz sein." Beispiel: Wenn das Kind tagsüber bei der Oma ist, kann das den Ausschlag geben. Allerdings müssen die Eltern dies nachweisen.

Für Eltern ist es grundsätzlich verpflichtend, ihr Kind in die dem Sprengel entsprechende Volksschule zu schicken. Neben der Schulpflicht besteht also auch eine Sprengelpflicht in Bayern. Festgeschrieben ist sie im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz.

Die Schule wechseln

Doch was, wenn Eltern ihr Kind dennoch auf eine andere Grund- oder Hauptschule schicken möchten? "Das ist möglich, allerdings nicht einfach", stellt Marc Jäger vom Kultusministerium fest. Denn dafür muss der juristische Tatbestand der "zwingenden persönlichen Gründe" erfüllt sein. Welche Gründe das sind, ist in keinem Katalog geregelt, das wird im Einzelfall geprüft. Möglich wäre, dass der Schulweg aufgrund der Verkehrsverhältnisse problematisch ist oder die Nachmittagsbetreuung für das Kind sonst nicht gewährleistet ist. Dass man den Unterricht woanders einfach für besser hält, ist kein Kriterium. "Da könnten wir die Sprengel auch auflösen", meint Jäger.

Die Gemeinde entscheidet

In jedem Fall müssen die Eltern den Schulwechsel beantragen - und zwar bei der Gemeinde, in deren Schule das Kind laut Sprengel gehen muss. Die Gemeinde trifft die Entscheidung in Absprache mit dem betroffenen Schulleiter. Deshalb empfiehlt Jäger: "Es ist gut, wenn man sich vorher auch mit dem Schulleiter trifft." Auch Gemeinde und Schulleiter der Wunschschule werden zu Rate gezogen. Dort wird das Kind als Gastschüler aufgenommen - falls der Wechsel genehmigt wird.

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