09.02.2010
Direkt zu ...
Das Haus erben, aber die die Schulden nicht? Karin Baur von der Stiftung Finanztest im Gespräch mit Tanja Zieger zum Umgang mit Nachlass, Vermächtnis und Erbschein.
Tanja Zieger: Haushaltsgegenstände - wer kriegt die normalerweise?
Karin Baur: Wenn ein Ehepaar zusammenlebt und der eine Partner stirbt, dann darf der andere Partner die Haushaltsgegenstände benutzen, da spricht man von dem sogenannten Voraus. Die Haushaltsgegenstände fallen nicht in den Nachlass.
Zieger: Auf was hat der nicht eingetragene Lebenspartner Anrecht?
Baur: Wenn er im Testament nicht bedacht ist, bekommt er den "Dreißigsten", das heißt die Erben müssen 30 Tage Unterhalt bezahlen und das war's dann. Wenn er im Testament als Erbe eingesetzt ist, kann er auf das Vermögen zugreifen.
Zieger: Der Nachlass wird ganz einfach im Testament vererbt?
Baur: Wenn man ein Testament aufsetzt, setzt man Erben ein. Man schreibt nicht unbedingt rein, wer welchen Gegenstand bekommt. Das kann man auch machen, dabei handelt es sich aber um Vermächtnisse.
Zieger: Wenn ich als derjenige, der erbt, keine Schulden erben will. Wie macht man das?
Baur: Man kann nur ganz erben oder gar nicht. Wenn man ein Haus erbt und auf dem sind Schulden, kann man nicht sagen: Man will das Haus, aber die Schulden nicht. Wenn die Schulden höher sind als das Vermögen, dann hat man das Recht, das Erbe auszuschlagen.
Zieger: Was man auch machen muss, wenn man erben will, ist sich um einen Erbschein zu kümmern. Was ist das genau?
Baur: Der Erbschein ist der Ausweis für die Erben. Den bekommt man vom Nachlassgericht.
Zieger: In welcher Größenordnung bewegen sich die Kosten für einen Erbschein?
Baur: Das kommt darauf an, wieviel man erbt. Das fängt an bei 10 Euro für ein kleines Erbe und wenn man so um die Zehntausende erbt muss man ungefähr 50 Euro rechnen. Dann kommt nochmal soviel dazu für die Eidesstattliche Versicherung.
Weiter mit: Das Testament hieb- und stichfest machen