09.02.2010
Direkt zu ...
Stand: 25.10.2009
Kommt der Wechsel von der Atom- zur regenerativen Energie noch?
Notizbuch-Feature:
"Richtig erben und vererben: Unternehmensnachfolge“
11.00 – 11.05 Uhr Nachrichten
Lieber nicht wechseln
Notizbuch Service:
• Erbschafts-Serie
- Was steht mir zu? Der Pflichtteil
- Die Erbschaft antreten: Was gehört zum Nachlass
- Gespräch mit Karin Baur, Stiftung Finanztest
Kurz vor 12:
Skurriles auf dem Anrufbeantworter
Moderation: Tanja Zieger
Redaktion: Christian Sachsinger
WEITERE INFORMATIONEN:
Der erste große Protest richtete sich 1975 gegen den Bau des AKWs Wyhl in Baden-Württemberg. Die Proteste weiteten sich zu einer westdeutschen Anti-Atomkraft-Bewegung aus - etwa mit den Massendemonstrationen gegen die AKWs Brokdorf und Krümmel oder gegen die geplante Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf in der Oberpfalz. Die Teilkernschmelze im Reaktor Three Mile Island nahe Harrisburg in Pennsylvania (1979) und die Katastrophe von Tschernobyl (1986) verstärkten dann noch die Front der Ablehnung.
Im Gegensatz etwa zu Frankreich konnte man in Deutschland eine weitgehend gesamtgesellschaftliche Akzeptanz von Kernenergie nicht mehr herstellen. Dem wurde politisch Rechnung getragen, als 1998 eine rot-grüne Koalition an die Regierung kam. Am 11. Juni 2001 vereinbarte sie mit den vier großen Energieversorgungsunternehmen den Ausstieg. Dieser sogenannte Atomkonsens mündete in ein 2002 in Kraft getretenes Gesetz, das den Ausstieg regeln soll.
Gemäß dem Ausstiegsgesetz müsste voraussichtlich 2022 mit AKWs in Deutschland eigentlich Schluss sein - wenn die Laufzeiten nicht doch noch verlängert werden. Und ganz danach sieht es gemäß dem Koalitionsvertrag, den Union und FDP im Oktober 2009 geschlossen haben, aus.
"Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie, bis sie durch Erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann", heißt es im Vertrag. Er beschränkt sich auf diese vage Formulierung, die entscheidenden Details lässt er offen.
Sein Vermögen kann man hegen, pflegen und vermehren – aber nicht mit ins Grab nehmen. Deshalb wechseln in Deutschland jedes Jahr private Besitztümer im Wert von schätzungsweise 150 Milliarden Euro durch Erbschaft den Eigentümer: Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten und Kunstgegenstände, Grundstücke und Häuser. Den sprichwörtlich lachenden Erben winkt aber kein ungetrübter Genuss, denn sie müssen Steuern an den Staat entrichten.
Seit Jahresbeginn 2009 gilt ein neues Erbschafts-Steuerrecht, das Ehepartner, Kinder und Enkel im Vergleich zur früheren Gesetzeslage begünstigt, Neffen und Nichten aber vergleichsweise schlechter stellt. Neue Regeln gelten auch für das Vererben von Familienunternehmen, bei denen es nicht zuletzt um die Weiterführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen geht.
Wer Vermögen besitzt und seine letzten Dinge regeln will, muss sich frühzeitig mit den Gestaltungsmöglichkeiten befassen, die das neue Recht bietet. Tipps und Informationen dazu bietet das Notizbuch in seiner Serie "Richtig erben und vererben".
Viele Kunden, die im Fachhandel Handys oder Notebooks kaufen, sind mit der Beratung unzufrieden. Das ist das Ergebnis einer Studie des Telefonanbieters The Phone House. Aufgerüttelt wurde die Branche durch eine Untersuchung von Stiftung Warentest Anfang des Jahres. In der sei die Beratung im Fachhandel schlecht weggekommen. Bei 90 verdeckten Filialtests wurden teilweise Tarife empfohlen, die doppelt so teuer waren wie das passende Produkt.
Die Kompetenz der Mobilfunkberater wurde im Durchschnitt nur mit der Note ausreichend bewertet. Die Beratungsqualität ist miserabel. Jeder zweite Kunde fühlt sich im Fachhandel schlecht beraten.