10.02.2010
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Stand: 17.07.2008
Bildunterschrift: Für eine Reha-Behandlung muss der Kostenträger zustimmen
Der Weg in ein Krankenhaus ist ganz einfach nachzuvollziehen. Komplizierter wird es, wenn eine ambulante oder stationäre Rehabilitation notwendig ist. Das beginnt schon bei den Begriffen: Einer Anschlussheilbehandlung muss der Kostenträger nicht zustimmen. Zu einer Reha-Maßnahme hingegen muss die Zustimmung des Kostenträgers, zum Beispiel der BfA, vorliegen. Eine Kur ist dagegen eine Art Erholungsurlaub mit medizinischem Hintergrund, dem oft keine akutmedizinische Behandlung vorausgeht.
Die Voraussetzung nach dem Sozialgesetzbuch heißt: Reha geht vor Rente. Die Reha soll zur Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit beitragen. Die typischen Reha-Patienten haben zum Beispiel Hochdruckleiden, Herz-Kreislaufprobleme und Zuckerkrankheit. Viele gibt es auch im orthopädischen Bereich mit Rücken- und Gelenkbeschwerden. Prof. Dr. Klaus-Diethart Hüllemann: "Alle Patienten, die eine Schulung brauchen, damit sie im zukünftigen Alltag viel selber machen können, sind für eine Reha geeignet. Der Begriff dafür ist das Gesundheitstraining. Jeder, der zur Reha geht, bescheinigt, dass er mithilft, seine Gesundheit zu trainieren, indem er an den Schulungsveranstaltungen teilnimmt."
Bildunterschrift: Eine Reha sollte auf jeden Fall drei Wochen dauern
Prof. Hüllemann: "Das ist sehr unterschiedlich. In 14 Tagen allerdings ist meiner Meinung nach nichts zu erreichen. Es sollten auf jeden Fall drei Wochen sein. Am besten sind bis zu sechs Wochen. Die Patienten, die heutzutage überhaupt noch eine Reha verschrieben bekommen, sind ernste Fälle und sollten schon länger bleiben."
Der Patient beteiligt sich ebenso wie an den Akut-Krankenhaus-Kosten mit zehn Euro pro Tag. Manche Patienten sind befreit, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Bildunterschrift: Wichtig bei einer Reha ist, sich selbst zu engagieren
Die meisten Patienten erwarten, dass sie keine Schmerzen mehr haben, dass die Stimmung gut ist, und dass sie keine Sorgen mehr zu haben brauchen. Prof. Hüllemann: "Aber vom ärztlichen Standpunkt würde ich sagen: dass der Mensch etwas lernen kann. Das sogenannte Therapieziel eines Diabetikers ist beispielsweise, dass er selbständig Blutzucker messen und spritzen kann. Der Diabetes bleibt, aber er kann besser damit umgehen. Aber auch die Sozialmedizin ist wichtig: Die Beratung über entsprechende Hilfsdienste im Alltag. Vor ein paar Jahren hat ein Stationsarzt einen Patienten ermuntert, sich mehr zu bewegen und zum Radfahren am nächsten Wochenende geraten. Der Patient hat geantwortet: "Können Sie nicht für mich fahren?" Viele wollen sich verwöhnen lassen, passiv bleiben, massiert werden und denken dabei: "Doktor mach' mal." Die Reha ist aber - mehr als der Aufenthalt im Krankenhaus - dazu da, die Patienten selbstständig zu machen. Getreu dem alten chinesischen Sprichwort: "Gib einem Hungernden keinen Fisch, sondern eine Angel." Reha ist Angeln lernen."
"Im orthopädischen Bereich - zumindest wenn sich die Menschen grundsätzlich bewegen können - ist eine ambulante Reha oft ausreichend", meint Prof. Hüllemann: "Bei der stationären Reha sind die Hotelleistungen Essen und Schlafen dabei. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Patienten an Stoffwechselstörungen, zum Beispiel Diabetes, leiden. Auch alle Patienten, die nach Operationen gerade einmal ein paar Schritte gehen können, sind in einer stationären Reha gut aufgehoben. Von unseren Patienten können beispielweise bis zu 20 Prozent nicht in den Speisesaal gehen und bekommen Zimmerservice."
Prof. Hüllemann: "Reha ist tatsächlich heutzutage ein Biotop: Ein paar Einrichtungen werden sich halten, viele werden austrocknen. Deutschland hat eine lange und einzigartige Tradition der Reha. Aber in diesem Maß wird es die stationäre Reha nicht mehr geben. Viele Leistungen könnte man ambulant preiswerter erbringen. Aber wichtig ist, dass die Qualität aufrechterhalten wird."
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