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10.02.2010


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Zugspitzlauf-Prozess Freispruch für den Berglauf-Veranstalter

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat den Veranstalter des Zugspitzlaufs 2008 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Bei dem Rennen starben damals zwei Sportler an Unterkühlung.

Stand: 01.12.2009

Gesetzbücher, Helfer und Läufer beim Zugspitzlauf

 Der Organisator könne dafür nicht verantwortlich gemacht werden, entschied das Gericht. Richter Paul Georg Pfister begründete seine Entscheidung damit, dass die Eigenverantwortung der Teilnehmer deutlich höher zu werten ist, als die Verantwortung des Organisators. Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung hebe den Tatbestand der fahrlässigen Tötung auf, so Richter Pfister.

Gericht: Strafbares Verhalten nicht nachweisbar

Zudem hätten die Teilnehmer das Risiko gekannt und seien vom Organisator auch darüber informiert worden. Es habe sich während der Verhandlung kein Anhaltspunkt darüber ergeben, dass das Rennen nicht hätte gestartet werden dürfen. Auch der Vorwurf, das Rennen sei nicht rechtzeitig abgebrochen worden, sei nicht haltbar, sagte der Richter.

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Zugspitzlauf: Gericht spricht Veranstalter freiDie Eigenverantwortung der Teilnehmer sei deutlich höher zu werten als die Verantwortung des Organisators. So das Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen. Der Veranstalter des Zugspitzlaufs 2008 sei nicht Schuld, dass zwei Menschen erfroren sind. 

Staatswältin wollte Geldstrafe von 13.500 Euro

Läufer beim 9. Zugspitzlauf am 19. Juli 2009

Bildunterschrift: 2009 führte der Zugspitzlauf nicht auf Deutschlands höchsten Berg. Kurzfristig wurde eine Alm zum Ziel.

Das Gericht folgte mit diesem Urteil dem Antrag der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte. Dagegen hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen verlangt. Der 54-jährige Veranstalter des Berglaufs sollte eine Geldstrafe von 13.500 Euro zahlen.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach exakt dem Strafbefehl, den der Angeklagte bereits im Juli 2009 erhalten hatte. Der 54-Jährige hatte dagegen jedoch Einspruch eingelegt, sodass es zum Prozess kam.

Staatsanwältin: Wettersturz war vorhersehbar

Die Anklägerin warf dem Veranstalter in ihrem Plädoyer vor, das schlechte Wetter sei vorhersehbar gewesen. 2007 sei deswegen der Lauf verkürzt worden. Es sei unverständlich, dass dies nicht 2008 auch geschehen sei. Zudem habe der Angeklagte nicht auf die Wetter-Hinweise der Bergwacht reagiert. Desweiteren hätte der Veranstalter erkennen müssen, dass etliche Läufer nicht entsprechend gekleidet gewesen seien. 

Verteidiger: Veranstalter wies auf Risiken hin

Der Verteidiger führte in seinem Plädoyer aus, dass alle vor Gericht befragten Läufer ausgesagt hätten, sie seien aufgefordert worden, sich warm anzuziehen. Zudem seien sie über das Wetter und die Möglichkeit von Schnee informiert worden. Der Rechtsanwalt des 54-Jährigen führte außerdem aus, dass sein Mandant erst zu einem Zeitpunkt über die Wetterverhältnisse informiert worden sei, als die beiden Sportler schon an der letzten Kontrollstelle am Restaurant Sonnalpin vorbei gewesen seien. Bei der Autopsie der beiden verstorbenen Läufer habe es zudem Hinweise auf leistungssteigernde Mittel gegeben.  

Zwei Menschen starben damals

Bei dem Extremlauf am 13. Juli 2008 auf Deutschlands höchstem Berg starben ein 41-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen und ein 45-Jähriger aus Baden-Württemberg an Unterkühlung. Neun weitere Sportler kamen mit lebensbedrohlicher Unterkühlung ins Krankenhaus.

Rückblick: Das Fiasko 2008

13. Juli 2008: Im Tiroler Ort Ehrwald gehen rund 600 Teilnehmer an den Start zum 8. Zugspitzlauf. Die Schneefallgrenze liegt bereits unter 2.000 Metern. Trotzdem tragen viele Läufer nur kurze Hosen, T-Shirts und keinen Regenschutz. Die 18 Kilometer lange Strecke wird sie über das Gatterl, die Knorrhütte und das Gletscherrestaurant Sonn Alpin, entlang der deutsch-österreichischen Grenze bis zum Zugspitzgipfel in 2.962 Metern Höhe führen. Insgesamt überwinden die Läufer rund 2.200 Höhenmeter

Ab dem Mittag sinken die Temperturen unter den Gefrierpunkt, es fallen bis zu zehn Zentimeter Neuschnee, starke Windböen kommen auf. Kurz bevor sie den Gipfel erreichen, sterben zwei Läufer an Unterkühlung: ein 41-jähriger Mann aus dem nordrhein-westfälischen Witten und ein 45-jähriger Mann aus Ellwangen in Baden-Württemberg. Neun weitere Läufer befinden sich in einem lebensbedrohlichen Zustand und müssen von der Bergwacht ins Klinikum in Garmisch-Partenkirchen gebracht werden.

Wochenlang wurde ermittelt, wer an dem Berg-Drama schuld ist. Das Ergebnis: Der Zugspitzlauf hätte bei den damaligen schlechten Wetterverhältnissen gar nicht erst gestartet werden dürfen oder zumindest rechtzeitg abgebrochen werden müssen. Experten sind sich zudem einig, dass die Kleidung, die Witterung und zu viel sportlicher Ehrgeiz Gründe für die Tragödie waren. Mitte November 2008 beantragt die Staatsanwaltschaft München 2 schließlich einen Strafbefehl gegen den Organisator wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Im Juli 2009 erlässt das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen eine Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro (entspricht 90 Tagessätzen). Die Verteidigung legte umgehend Einspruch ein.

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