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10.02.2010


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Versammlungsrecht Koalition will vor der Sommerpause nachbessern

Nach dem Dämpfer aus Karlsruhe hat die bayerische Staatsregierung angekündigt, noch vor der Sommerpause ein überarbeitetes Gesetz zum Versammlungsrecht vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltenden Richtlinien wegen schwerer Bedenken teilweise gekippt.

Stand: 03.03.2009

Menschen mit Schildern und Bannern

Innenminister Joachim Herrmann berichtete nach einer Kabinettssitzung, er führe bereits seit einigen Wochen Gespräche mit Vertretern beider Koalitionsfraktionen. In vielen Punkten bestehe bereits Einigkeit, man sei daher "auf einem guten Weg", sagte Herrmann. CSU und FDP hatten sich schon in ihren Koalitionsgesprächen auf Eckpunkte für die Neuregelung des Versammlungsrechts verständigt. Der neue Gesetzentwurf soll von den beiden Fraktionen eingebracht werden.

Richter pfeifen Staatsmacht zurück

Die Karlsruher Richter hatten am vergangenen Freitag Teile des Gesetzes in einer einstweiligen Anordnung außer Kraft gesetzt. So ist unter anderem verboten, dass Behörden sofort Bußgelder verhängen dürfen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte aus Sicht der Richter die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen. Die Polizei darf vorläufig auch keine Demonstranten uneingeschränkt filmen, fotografieren und dieses Material dann speichern. 

Das Bundesverfassungsgericht war damit teilweise einem Eilantrag mehrerer Landesverbände von Gewerkschaften und Parteien sowie anderer nichtstaatlicher Organisationen gegen das Gesetz gefolgt. Dieses war noch mit absoluter CSU-Mehrheit kurz vor der Landtagswahl verabschiedet worden. Geklagt hatte neben SPD und Grünen auch die FDP, der jetzige Koalitionspartner der CSU. Im Koalitionsvertrag haben die Freien Demokraten daher mit der CSU eine Reform des erst wenige Monate alten Gesetzes vereinbart.

SPD spricht von "Watschn" für die Staatsregierung

Franz Schindler

Bildunterschrift: Franz Schindler (SPD)

Die SPD im bayerischen Landtag hatte die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts als "kräftige Watschn" für CSU und Staatsregierung bezeichnet. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag, Franz Schindler, sagte, nun bestehe Hoffnung, dass die Karlsruher Richter das Versammlungsgesetz auch bei der Entscheidung in der Hauptsache für verfassungswidrig erklären werden. Laut Schindler haben die Richter die Kritik der SPD zu großen Teilen aufgegriffen und bestärkt. 

CSU sieht Opposition ins Leere laufen

Herrmann sah nach dem Richterspruch die Haltung seiner Partei durch die Entscheidung aus Karlsruhe nicht erschüttert. Im Kern, so sagte er dem Bayerischen Rundfunk, sei das Gesetz unangetastet geblieben, nur wenige Randbereiche seien betroffen. Der Frontalangriff der Opposition ist nach Ansicht Herrmanns ins Leere gelaufen.

Bayern hat als erstes Bundesland nach der Föderalismusreform vom Recht der Länder Gebrauch gemacht, das Versammlungsrecht selber zu regeln. Dabei verschärfte das Land die Anforderungen an eine Demonstration. Verstöße konnten demnach bis zur jetzigen Entscheidung aus Karlsruhe unmittelbar als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern belegt werden. Zuvor war das Versammlungsrecht ausschließlich Sache des Bundes.

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