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11.03.2010


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300-facher Missbrauch Acht Jahre Haft für Ex-Trainer

Der ehemalige Leichtathletik-Bundestrainer Ewald K. ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in Hunderten von Fällen zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Zudem ordnete das Münchner Landgericht eine anschließende Sicherungsverwahrung in einer psychiatrischen Anstalt an.

Stand: 19.08.2009

Der Angeklagte Ewald K. wird von einem Polizeibeamten und seinem Verteidiger in den Gerichtssaal geführt

Zur Begründung hieß es, der 49 Jahre alte Täter aus Penzberg habe in einer massiven Art und Weise sowie einer exorbitanten Frequenz und über einen sehr langen Zeitraum die Kinder und Jugendlichen missbraucht. Es sei Pädophilie und ein Hang zu solchen Taten festgestellt worden, deshalb könne nicht von einer Sicherungsverwahrung abgesehen werden. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft sowie einer Vertreterin der Nebenklage.

Vor der Urteilsverkündung beteuerte der einstige Trainer, dass er seine Taten bereue. Es seien Dinge geschehen, "vor denen mich's jetzt auch schauert", so K.

Umfangreiches Geständnis

Für ein umfangreiches Geständnis war dem Angeklagten tags zuvor eine Haftstrafe nicht über acht Jahren zugesichert worden. Staatsanwältin Nina Libera sprach von jahrelangen, "regelrecht ritualisierten Missbrauchshandlungen". Da der 49-jährige Täter selbst eingeräumt habe, von einem Drang getrieben worden zu sein, gehe von ihm dauerhaft eine Gefahr aus. Eine Sicherungsverwahrung sei deshalb dringend erforderlich. 

Gutachter rät nicht zur Sicherungsverwahrung

Der psychiatrische Gutachter Matthias Hollweg bescheinigte dem Leichtathletik-Trainer zwar eine pädophile Neigung und einen Hang zu sexuellen Straftaten. Doch trotz eines mittleren bis erhöhten Rückfallrisikos könne unter gewissen Auflagen von einer Sicherungsverwahrung abgesehen werden.

Sicherungsverwahrung von Erwachsenen

Definition

Die Sicherungsverwahrung dient - anders als eine Freiheitsstrafe - nicht der Sühne der Schuld. Vielmehr geht es darum, die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern, die ihre Strafe im Gefängnis eigentlich schon abgesessen haben, zu schützen.

Voraussetzung

Bei dieser Maßnahme bleibt der Täter auf unabsehbare Zeit in Haft. Voraussetzung ist aber, dass die Vorbestraften sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut schwere Verbrechen an Menschen begehen würden. Dies legen in aller Regel psychiatrische Gutachter in einem Verfahren vor dem Gericht dar.

Anordnung

Die Richter können die Sicherungsverwahrung bereits im Urteil anordnen. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist möglich, wenn neue Tatsachen vorliegen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilen hinweisen. Später muss die Sicherungsverwahrung alle zwei Jahre überprüft werden.

Vollzug

Der Vollzug der Sicherungsverwahrung soll getrennt vom Vollzug einer normalen Freiheitsstrafe erfolgen. Um dies zu ermöglichen, können entweder eigenständige Anstalten oder abgetrennte Abteilungen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt eingerichtet werden.

Gegensatz zur Freiheitsstrafe

Ein Sicherungsverwahrter erhält bestimmte "Vergünstigungen". Er darf eigene Kleidung, Wäsche und Bettzeug benutzen. Bei der Ausgestaltung der Hafträume und Betreuungsmaßnahmen soll auf seine persönlichen Bedürfnisse Rücksicht genommen werden. Um die Entlassung vorzubereiten, darf dem Verwahrten sogar ein Sonderurlaub bis zu einem Monat gewährt werden. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln über den Vollzug der Freiheitsstrafe.

Statistik

Ende März 2009 waren insgesamt 476 Gefangene in deutschen Gefängnissen zur Sicherungsverwahrung untergebracht, 62 davon in Bayern.

"Es entspricht alles der Wahrheit"

Durch sein umfassendes Geständnis ersparte K. den Opfern eine Aussage - und sicherte sich die Strafmilderung. "Es entspricht alles der Wahrheit", räumte der 49-Jährige mit leiser Stimme. "Ich kann es heute auch nicht mehr nachvollziehen." Die Vorwürfe der Anklage: Zwischen 1990 und 2008 soll K. sich fast 300-mal an männlichen Kindern und Jugendlichen aus seinen Trainingsgruppen sexuell vergangen zu haben - allein sechs Jahre lang 215-mal an einem unter 14-jährigen Buben. Die anderen sieben Opfer waren zwischen 14 und 17 Jahre alt. In 15 Fällen war der Missbrauch mit Körperverletzung verbunden, vor allem das jüngste Opfer - zu Beginn der Übergriffe acht Jahre alt - habe durch die Misshandlung erhebliche Schmerzen erleiden müssen.

Er sei sich nicht bewusst gewesen, dass er den Kindern und Jugendlichen psychisch und physisch geschadet habe, sagte K. Er habe von seinem Erfolgsdruck "ein bisschen runterkommen wollen". Das wahre Ausmaß seiner Taten wurde ihm angeblich erst in der U-Haft klar.

Vorwand: Massage und Mentaltraining

Hohe Dunkelziffer

2008 wurden laut Kriminalstatistik des BKA 12.052 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahre) verzeichnet. Das BKA geht jedoch von einer Dunkelziffer von etwa 300.000 Fällen pro Jahr aus. Das heißt, dass in der Bundesrepublik etwa alle zwei Minuten ein Kind sexuell missbraucht wird.

Der Trainer missbrauchte die Kinder und Jugendlichen laut Anklage im Auto und in seiner Wohnung, aber auch im Trainingslager und am Olympiastützpunkt Bayern im Münchner Olympiastadion. Sein Vorwand: sie massieren oder eine Fehlstellung der Hüfte korrigieren zu wollen, ihre Wirbelsäule lockern oder mit ihnen ein "mentales Training" absolvieren zu müssen. Lediglich dem achtjährigen Buben musste er nichts vorgaukeln. Ihm sei immer klar gewesen, worum es ging, wenn er zum Trainer gerufen wurde, sagte K. aus. Einmal verging er sich laut Anklage sogar im Kinderzimmer der elterlichen Wohnung an dem Buben. Mit Drohungen oder Geschenken wurden die Schüler zum Schweigen verdonnert.

Beim Training festgenommen

Der Angeklagte war mit dem Lauftraining männlicher Kinder und Jugendlicher ab sechs Jahren betraut - zunächst bei einem Penzberger Sportverein, später auch an einem Sportgymnasium in München. Festgenommen wurde er nach einer Anzeige im November 2008 während einer Trainingsstunde in der Münchner Werner-von-Linde-Halle und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Betreuer von Top-Athleten

Zu K.'s Schützlingen zählten auch der frühere deutsche Hürdensprinter Jan Schindzielorz und Sprinter Christian Blum, der unter Ewald K. zum schnellsten 100-Meter-Läufer Deutschlands wurde. Sowohl bei den ehemaligen Top-Athleten als auch beim Bayerischen Leichtathletikverband hatten die Verhaftung und die gegen den Spitzentrainer erhobenen Vorwürfe für Entsetzen gesorgt. Niemand will etwas bemerkt haben.

"Verein hat nichts gewusst"

Der Vorstand des TSV Penzberg, Gerhard Mrotzek, sagte, bis vergangenen November habe der Verein nichts gewusst oder geahnt. Die Eltern hätten mit dem Verein nie Kontakt aufgenommen. Der gebürtige Österreicher und gelernte Restaurantfachmann sei 1979 als 19-Jähriger in den TSV Penzberg eingetreten und von 1985 bis 1997 Übungsleiter gewesen. Anschließend ging der Beschuldigte als Kadertrainer des Deutschen und Bayerischen Leichtathletikverbandes nach München.

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