21.11.2009
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Der umstrittene Bischof Richard Williamson hat Einspruch gegen den Strafbefehl der Regensburger Justiz eingelegt. Mitte Oktober war eine Geldstrafe von 12.000 Euro gegen Williamson verhängt worden, weil er den Massenmord an Juden während des Hitler-Regimes bestritten hat. Jetzt kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Regensburger Amtsgericht.
Stand: 09.11.2009
Ein Sprecher des Amtsgerichts Regensburg gab den Einspruch Williamsons bekannt. Dieser sei "unbeschränkt", sagte er. Er richte sich somit gegen den Vorwurf der Volksverhetzung und nicht nur gegen die Höhe der Strafe. Williamson erstrebe offenbar einen Freispruch, heißt es. Am Ende der Hauptverhandlung könne es aber auch zu einem Strafmaß kommen, das noch über den Strafbefehl hinausgeht. Über den genauen Termin der Hauptverhandlung konnte der Justizsprecher keine Angaben machen.
Vor knapp einem Jahr hatte Williamson in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender den Massenmord an rund sechs Millionen Juden in den Gaskammern während des Hitler-Regimes bestritten. "Wenn ich diese Beweise finde, dann werde ich mich korrigieren. Aber das wird Zeit brauchen", sagte Williamson damals im Priesterseminar der Pius-Bruderschaft Zaitzkofen im Landkreis Regensburg.
Bereits im Januar 2009 hatte die Regensburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Allerdings geriet der Fall ins Stocken, da die deutschen Behörden den Journalisten wegen des schwedischen Presserechts nicht als Zeugen vernehmen konnten. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" gab es mit Williamson keine Absprache, das Interview nur in Schweden auszustrahlen. Nicht in allen Ländern ist die Leugnung des Holocausts strafbar.
Die Äußerungen des Bischofs hatten zu Jahresbeginn weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Im Januar hatte Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von vier Bischöfen der Pius-Bruderschaft, darunter auch von Williamson, ausgesetzt. Hinterher räumte der Papst ein, von der Holocaust-Leugnung erst nach seiner Entscheidung erfahren zu haben.
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