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09.02.2010


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Prozess gegen John Demjanjuk "Andere Maßstäbe für 'Todesfabrik' anlegen"

Thomas Walther, Ermittler im Fall Demjanjuk, sieht die Strafbarkeit des 89-jährigen Angeklagten auch ohne konkrete Beweise für einzelne Taten gegeben. Im speziellen Fall der "industriell durchgeführten Massentötung" der Nazis müsse die deutsche Justiz andere Maßstäbe anlegen.

Stand: 02.02.2010

Fortsetzung Demjanjuk-Prozess

Walther, der im Prozess gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Demjanjuk als Zeuge geladen war, ist ehemaliger Richter. Bei der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg führte er maßgeblich die Ermittlungen gegen den Mann, der 1943 als Wachmann und sogenannter Trawniki - also als nichtdeutscher "Hilfswilliger" - im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen bei der Ermordung von 27.900 Juden in den Gaskammern geholfen haben soll. In intensiver Recherche hatte Walther Belastungsmaterial gegen Demjanjuk zusammengetragen und so das Verfahren mit vorbereitet.

Sobibor war eine "Todesfabrik"

Thomas Walther

Bildunterschrift: Sammelte belastendes Material: Zeuge Thomas Walther

Der "eherne Grundsatz" in deutschen Strafverfahren, dass eine konkrete Tat ermittelt werden müsse, bedürfe in diesem speziellen Fall der "industriell durchgeführten Massentötung" der Nazis und in einer "Todesfabrik" wie Sobibor einer Modifizierung, sagte Walther: "Das Undenkbare war noch gar nicht gedacht worden", so Walther. Sobibor sei einzig zum Massenmord an Juden gebaut worden und deshalb mit Konzentrations- oder Arbeitslagern nicht gleichzusetzen, sagte der Zeuge weiter. Es habe in dem Lager nur zwei Gruppen gegeben: die wenigen, die dort beschäftigt waren, und die vielen Opfer.

Er sei daher der Meinung, "dass ich so einen Einzeltatnachweis in einer solchen Einrichtung nicht zu führen habe". Da die Tötung von Juden als hohe Aufgabe des deutschen Staates gesehen worden sei, seien diejenigen, die dabei eingesetzt waren, deutsche Amtsträger gewesen - auch wenn sie wie Demjanjuk nie Staatsbürger waren.

Richter und Verteidiger liefern sich Schlagabtausch

Rechtsanwalt Ulrich Busch

Bildunterschrift: Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch

Die Verteidigung sorgte an diesem zwölften Prozesstag weiterhin für Störfeuer. Verteidiger Ulrich Busch unterbrach den Zeugen mehrfach und musste vom Vorsitzenden Richter Ralph Alt zur Ordnung gerufen werden. Busch beantragte außerdem zum wiederholten Male die Aussetzung des Verfahrens. Seinen Antrag begründete er damit, dass er notwendige Akten noch nicht eingesehen habe. Eine Verfahrensaussetzung hatte Busch auch schon am zweiten Prozesstag gefordert. Damals argumentierte er, dass Demjanjuk bereits in Israel für dieselben Taten angeklagt und verurteilt worden sei.

Ludwigsburger Behörde trieb Ermittlungen voran

Walther, der auch noch an den folgenden beiden Prozesstagen angehört wird, soll dem Gericht unter anderem erklären, warum die Ermittlungen gegen Demjanjuk in Deutschland 2003 wieder aufgenommen wurden und welche Beweise gegen den heute 89-Jährigen schließlich dazu führten, dass der gebürtige Ukrainer in München angeklagt und aus den USA überstellt wurde. Der Zentralstelle in Ludwigsburg war vorgeworfen worden, die Ermittlungen gegen Demjanjuk nur vorangetrieben zu haben, um ihr 50-jähriges Bestehen im Jahr 2008 besser feiern zu können.

Mammut-Prozess mit schweigendem Angeklagten

John Demjanjuk

Bildunterschrift: John Demjanjuk im Gerichtssaal

Demjanjuk hat im bisherigen Prozessverlauf zu den Vorwürfen geschwiegen - ein langwieriger Indizienprozess ist die Folge. Mehrere Überlebende des Lagers haben das Grauen dort geschildert. Angehörige der Opfer treten als Nebenkläger auf.

Demjanjuks angeblich labiler Gesundheitszustand könnte das Verfahren zusätzlich in die Länge ziehen. Pro Tag darf nicht länger als zweimal 90 Minuten verhandelt werden. Zunächst sind 35 Verhandlungstage für den Mammut-Prozess angesetzt. Mit dem Urteil wird nicht vor Mitte des Jahres gerechnet.

Hintergrund

Demjanjuk als Handlanger der Nazis?
Im deutschen Vernichtungslager im besetzten Polen war der gebürtige Ukrainer der Anklage zufolge von März bis September 1943 Aufseher, ein Handlanger der Nazis für den Massenmord. Als bewaffneter Wachmann soll er geholfen haben, die mit Zügen herantransportierten Männer, Frauen und Kinder in die Gaskammern zu treiben.

Der heute 89-jährige und staatenlose Demjanjuk, der seit 1952 bis zu seiner Auslieferung im Mai 2009 mit einer Unterbrechung in den USA lebte, war laut Anklage als sogenannter Trawniki in Sobibór eingesetzt. So wurde damals eine Gruppe nichtdeutscher Schergen bezeichnet, die die SS zur Vernichtung von Lagerhäftlingen rekrutierte und in dem Ort Trawniki in einem SS-Ausbildungslager instruiert hatte.

Demjanjuk bestreitet Vorwürfe
Demjanjuk, der vor seiner Auswanderung in die USA den Vornamen Iwan trug, bestreitet, jemals KZ-Aufseher gewesen zu sein. Er hält sich für ein Opfer einer Verwechslung. Seiner Version nach war er nur in deutscher Kriegsgefangenschaft. Da Nachweise konkreter Taten des Angeklagten bislang nicht vorliegen, muss die Staatsanwaltschaft juristisches Neuland betreten: Sie geht davon aus, dass ein Wachmann eines Vernichtungslagers automatisch Mordhelfer war. Da wohl kaum mehr lebende Zeugen ausfindig gemacht werden können, muss die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf Dokumente stützen, die Demjanjuk allerdings ziemlich belasten.

Demjanjuk stand schon einmal von 1988 bis 1993 in Israel als mutmaßlicher NS-Kriegsverbrecher vor Gericht - jedoch nicht wegen Sobibór. Zunächst wurde er zum Tod verurteilt, am Ende aber freigesprochen.

Auslieferung nach Deutschland
In einem monatelangen juristischen Tauziehen versuchte Demjanjuk zuletzt unter Bemühung sämtlicher Instanzen, die Auslieferung nach Deutschland zu verhindern - vergeblich. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft in München-Stadelheim.

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