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31.07.2010


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Nach Urteilen gegen "Rentner-Gang" Staatsanwaltschaft hält Strafen für zu niedrig

Die Gerichtsakten im Prozess gegen fünf Senioren, die ihren Anlageberater entführt haben sollen, werden wahrscheinlich nicht geschlossen: Die Staatsanwaltschaft hält die Strafen für zu niedrig und legt Revision ein.

Stand: 25.03.2010

Die angeklagten Rentner mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal | picture-alliance/dpa

Das Landgericht Traunstein hatte den Hauptangeklagten, einen 74-jähriger Ex-Bauunternehmers aus Chieming, wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Sein 61-jähriger Komplize wurde wegen Freiheitsberaubung zu vier Jahren verurteilt. Die beteiligten Frauen, die Ehefrau des Haupttäters und eine Ärztin aus Bayrischzell, kamen mit Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten, bzw. einem Jahr und neun Monaten glimpflicher davon.

Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger begründet die Anrufung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe vor allem damit, dass drei der Angeklagten nicht wegen Geiselnahme verurteilt wurden. Ob die Verteidiger ebensfalls in Revision gehen, ist noch offen. Eine Verurteilte verzichtete jedoch bereits nach der der Urteilsbegründung auf Rechtsmittel.

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Anlagebetrug: Quittung für SelbstjustizFünf deutsche Rentner standen plötzlich mit leeren Händen da ihr Anlageberater hatte ihre 2,4 Millionen Euro verzockt. Die Senioren fackelten nicht lange und entführten den Banker. Zwei der Kidnapper müssen dafür ins Gefängnis. 

Alle Angeklagten zwischen 61 und 80 Jahre

Angeklagt waren drei Rentner und ihr Komplize. Gegen einen vierten herzkranken Rentner kann derzeit nicht verhandelt werden. Die Ehepaare sollen ihren Anlageberater im Juni 2009 im Keller eines Hauses nahe dem Chiemsee in einer Art Selbstjustiz tagelang als Geisel genommen haben. Sie wollten so rund 2,4 Millionen zurückbekommen, die der Finanzberater in den USA für die Rentner-Ehepaare mit hohen Zinsen angelegt, jedoch nicht zurückbezahlt hatte.

Der Vorsitzende Richter Kurt Niedermeier bezeichnete die Tat als einen spektakulären und aufsehenerregenden Fall. Er sagte, das Gericht müsse mit "strafrechtlichen Kriterien" urteilen, da klar sein müsse, "dass jeder, der Rechte oder vermeintliche Rechte durchsetzen will", nur legale Mittel einsetzen dürfe. Die Angeklagten nahmen das Urteil ohne sichtbare Erregung entgegen.

Staatsanwalt wollte neun Jahr Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Landgericht Traunstein neun Jahre Haft für den Hauptangeklagten gefordert. Für den 61-jährigen ehemaligen Mitarbeiter des Anlageberaters plädierte der Staatsanwalt auf sieben Jahre Haft. Dieser hatte die Tat bereits gestanden. Der Anwalt des Opfers hatte sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

"Ich habe gedacht, die erschießen mich"

Im Prozess hatte das Opfer, der 57-jährige Anlageberater, seine Todesängste geschildert. Immer wieder sei er von seinen Peinigern geschlagen worden. Er habe ständig damit gerechnet, erschossen zu werden. Der Berater schilderte auch einen fehlgeschlagenen Fluchtversuch aus dem Kofferraum eines Autos während der Fahrt von seinem Wohnort Speyer nach Oberbayern. Er habe Klebebänder an Mund, Händen und Füßen durchgebissen. Beim Öffnen des Kofferraums sei er dann erneut geschlagen worden.

Mitarbeiter wollte sein Honorar

Einer der Angeklagten, der 61-jährige ehemalige Mitarbeiter des Anlageberaters, hatte die Entführung in einer schriftlichen Erklärung zugegeben. Er sei vom mutmaßlichen Drahtzieher der Geiselnahme, dem 74-jährigen Hauptangeklagten, dazu gedrängt worden. Mehrfach betonte er, dass weder er noch die anderen Angeklagten das Opfer mit dem Tod bedroht hätten.

Opfer überwältigt und gefesselt

Laut den polizeilichen Ermittlungen schlugen die Angeklagten am Abend des 16. Juni 2009 in Speyer in Rheinland-Pfalz zu. Der 74 Jahre alte Drahtzieher aus dem Chiemgau und der 61-jährige Ex-Mitarbeiter fingen den Geschäftsmann vor dessen Wohnung ab. Sie fesselten ihn mit Klebeband und verfrachteten ihn in eine Kiste, die sie in den Kofferraum ihres Wagens hievten.

"Ist er freiwillig eingestiegen in die Kiste?", fragte der Vorsitzende Richter zu Prozessbeginn sarkastisch, und der Angeklagte antwortete ernst, dass das Opfer sich überhaupt nicht gewehrt habe: "Er hat nur gegrinst." Den Kofferraum will er mit einem Luftpolsterfolienbett ausgeschlagen haben. "Ich habe noch ein Schaumstoffkissen untergelegt, damit er bequem liegt."

Einen Fluchtversuch des Opfers während einer Rast mithilfe eines im Kofferraum liegenden Brecheisens wandelte der Angeklagte bei seiner Aussage am ersten Prozesstag zum gegen ihn gerichteten Mordanschlag um. Der Entführte erlitt bei seinem gescheiterten Fluchtversuch Prellungen und zwei Rippenbrüche.

Geiselnehmer hatten eine Waffe

Im oberbayerischen Chieming wurde der Anlageberater im Keller des Hauses versteckt, das der 74-jährige Ex-Bauunternehmer mit seiner Frau bewohnt. Die Entführer drohten laut Anklage, ihn zu töten oder zumindest lange gefangen zu halten. Am nächsten Tag stieß das zweite Ehepaar dazu. In der Garage machten die Entführer ihrem Opfer den "Prozess". Sie forderten 2,4 Millionen Euro. In einem Regal wurde später eine durchgeladene Pistole gefunden.

Geisel setzt Hilferuf per Fax ab

SEK-Beamte | Bild: picture-alliance/dpa

Bildunterschrift: SEK-Beamte befreiten die Geisel (Bild: Archiv)

Der damals 56-jährige Anlageberater schickte aus seiner Gefangenschaft ein Fax an einen ihm bekannten Schweizer Treuhänder, den er um Geld bat. Dabei gelang es ihm, eine versteckte Botschaft in das Fax zu schreiben. Der Schweizer schöpfte Verdacht und alarmierte die Polizei, die über die Faxkennung die Adresse des Absenders ausfindig machte. SEK-Beamte stürmten das Haus und befreiten den Anlageberater am vierten Tag seiner Entführung.

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