21.11.2009
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Schwule und Lesben dürfen ab 1. August auch im Freistaat ihre Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen lassen. Der Landtag beschloss ein entsprechendes Gesetz. Bislang war eine Eintragung in Bayern nur beim Notar möglich.
Stand: 01.07.2009
Fraktionsübergreifend stimmte der Landtag in zweiter Lesung für das neugestaltete Lebenspartnerschaftsgesetz. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften dürfen in Bayern demnach ab 1. August auf dem Standesamt geschlossen werden. Die Staatsregierung setzt damit eine Koalitionsvereinbarung aus dem Herbst 2008 um. Die FDP hatte der CSU die Neuregelung abgetrotzt.
Andreas Fischer, Innen- und Rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sieht in der neuen Vereinbarung ein wichtiges Signal für gelebte Toleranz im Freistaat: "Es gibt jetzt keine Hochzeit 'zweiter Klasse' mehr."
Die Landtagsfraktion der Grünen zeigte sich erfreut, dass der
"bayerische Sonderweg" nun beendet sei. Die gleichstellungspolitische Sprecherin Claudia Stamm forderte, alle Standesämter auf die neue Regelung vorzubereiten. Vielerorts bestehe noch große Verunsicherung, wie mit schwulen und lesbischen Paaren umgegangen werden solle.