10.02.2010
Direkt zu ...
Wenn er schnellstens 80.000 Euro Schadenersatz überweist, kommt ein wegen Industriespionage angeklagter chinesischer Geschäftsmann mit einer Bewährungsstrafe davon. Darauf einigten sich die betroffene Firma aus Kolbermoor und die Verteidigung, nachdem sich der Chinese doch noch zu einem Geständnis durchrang.
Stand: 26.11.2009
Das endgültige Urteil - eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung - kündigte das Münchner Landgericht für kommenden Freitag an. Voraussetzung für die Bewährungsstrafe ist, dass der Angeklagte bis dahin die Schadenersatz-Summe in Höhe von 80.000 Euro bezahlt und das Geld in Deutschland angekommen ist. Solange bleibt der Angeklagte auch in Untersuchungshaft. Das Gericht hielt dem 42-jährigen Geschäftsmann zu Gute, dass seine bei einer Firmenbesichtigung heimlich aufgenommenen Bilder nicht direkt geeignet gewesen seien, die Produkte nachzubauen. Da die Kamera direkt nach Ende der Besichtigung entdeckt worden sei, sei nur geringer Schaden entstanden.
Der 42-Jährige sitzt seit September in Untersuchungshaft, weil er beim Rundgang in einer Firma im oberbayerischen Kolbermoor mit einer Mini-Kamera am Gürtel erwischt worden war. Dabei sei es ihm laut Anklage ausdrücklich verboten gewesen, in dem Unternehmen zu fotografieren. Dennoch habe der Mann heimlich Videosequenzen aufgezeichnet - wohl wissend, dass es sich dabei um Betriebsgeheimnisse handelte. Die Auswertung der Bilder ergab, dass der Chinese den kompletten Produktionsablauf von Betonpaneelen aufgenommen hatte. Das Unternehmen besitzt nach eigener Aussage in der Fertigung bestimmter Betonelemente eine Monopolstellung.
Noch zu Prozessbeginn hatte der Geschäftsmann jegliche Spionageabsichten zurückgewiesen. Der 42-Jährige erklärte, er sei nur deshalb nach Oberbayern gereist, um der Firma Druck zu machen, endlich die bestellten Glasfaserplatten für ein gemeinsames Projekt in Peking zu liefern. Mit dem etwa fünf Zentimeter großen Gerät habe er lediglich ein Gespräch als Tonaufnahme aufzeichnen wollen. Dass man damit auch Bilder machen könne, sei ihm nicht bewusst gewesen. Die Verteidigung mutmaßte gar, das Gericht wolle ein Exempel an einem "chinesischen Vorzeigespion" statuieren. Womöglich hätten die deutschen Geschäftspartner den Chinesen sogar bewusst in eine Falle gelockt.
Die Angelegenheit schlug Wellen bis in die chinesischen Medien. Die einflussreiche Tageszeitung "Global Times" beschwerte sich anlässlich der Verhaftung über Foto-Verbote für Chinesen in Deutschland. Geschäftsleute aus anderen Ländern dürften problemlos Fotos machen, nur Chinesen würden immer wieder daran gehindert - selbst einfache Touristen.
Zur Übersicht: Aktuell