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09.02.2010


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Gammelfleisch-Prozess Bewährung und verlängertes Berufsverbot

Im Gammelfleisch-Prozess am Landgericht Deggendorf ist der angeklagte Metzgermeister zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er eine Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro zahlen. Zudem verlängerten die Richter das Berufsverbot.

Stand: 20.10.2009

Geschlachtete Schweine am Haken, der angeklagte Metzger im Gerichtssaal

"Der Angeklagte hat nicht nur planmäßig gegen Lebensmittelvorschriften verstoßen, sondern auch versucht, seine Geschäftspartner über den Tisch zu ziehen. Das belege sein überlieferter Ausspruch: "Die Russen fressen sowieso alles", sagte der Vorsitzende Richter.

Die Wirtschaftsstrafkammer verurteilte den geständigen 56-Jährigen wegen Betrugs in 38 Fällen, versuchten Betrugs in 22 Fällen sowie etlichen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz. Insgesamt ist dem Urteil zufolge ein Schaden von rund 82.000 Euro entstanden.

Große Einigkeit

Mit dem Urteil entsprach die Wirtschaftsstrafkammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Allzu groß waren die Unterschiede in den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ohnehin nicht. Die Anklage forderte eine Verlängerung des Berufsverbots bis zum Jahr 2011, die Verteidigung verlangten, das bestehende Berufsverbot aufzuheben.

Jede vierte Probe wurde beanstandet

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Metzgermeister unter anderem verdorbenes Fleisch mit frischem Fleisch vermischt. Zudem habe der 56-Jährige an seine Kunden Fleisch geliefert, dessen Haltbarkeit bereits seit Jahren abgelaufen gewesen sein soll. Bei einer Untersuchung im Jahr 2006 wurde Fleisch entdeckt, dessen Haltbarkeit bereits 2001 abgelaufen war. Über 800 Proben wurden damals genommen - jede vierte wurde als ungenießbar eingestuft.

Verteidigung spricht von Betriebsunfällen

Die drei Verteidiger des Metzgermeisters sprachen dagegen von Betriebsunfällen, die sich ereignet hätten. Im Vergleich zum Gesamtumsatz betrügen die beanstandeten Fälle nur rund ein Prozent. Bereits zum Prozessauftakt sagte Rechtsanwalt Klaus Gussmann: "Es gab Ausreißer, aber es handelt sich nicht um einen großen Skandal."

Hintergrund

Ein im Wald gefundener Aktenkoffer brachte im Sommer 2006 einen der größten Gammelfleisch-Skandale in Bayern ans Licht. Der Koffer enthielt brisante Akten aus einem Metzgerei-Betrieb. Ein Metzgergeselle, der mit der Tochter des Angeklagten liiert war, packte nach dem Ende der Beziehung offenbar auch Details über die Manipulationen in den Koffer. Unmittelbar danach rückten die Ermittler nach Regensburg und Ruderting im Landkreis Passau aus, um dort Kühlräume zu inspizieren. Sie stellten 40 Tonnen teils verdorbenes Fleisch sicher.

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