21.11.2009
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Legale Zwischenlagerung oder verbotener Handel - das ist die Frage im Ekelfleisch-Prozess vor dem Landgericht Memmingen. Der Angeklagte bestreitet, 300 Tonnen Schlachtabfälle umdeklariert und verkauft zu haben. Zumindest für die Lagerung gibt es Zeugen.
Stand: 17.11.2009
Der frühere Geschäftsführer der Deggendorfer Frost GmbH hat vor dem Landgericht Memmingen ausgesagt, dass er zum Teil über die Mutterfirma in Illertissen mit sogenanntem K3-Material beliefert worden sei. Die aus Dänemark stammende Ware wurde demnach zunächst nach Illertissen gebracht und dann zum Teil mit Fahrzeugen des dortigen Kühlhausbetriebes nach Deggendorf zur Tierfutterherstellung weitergeleitet: "Das war logistisch sinnvoll", so der Zeuge. Laut Staatsanwaltschaft hätte Kategorie 3-Ware nicht in den Lebensmittelbetrieb gelangen dürfen.
Keine Erinerung hatte der 43-jährige Zeuge an Vorgänge, die ein ehemaliger Angestellter und ein Zollfahnders beim Prozessauftakt geschildert hatten: Ihnen zufolge wurde in Deggendorf das Wareneingangsbuch mit nachträglichen Eintragungen manipuliert. Der Zeuge bestritt, dass jemals von Deggendorf aus genussuntaugliches K3-Material an Lebensmittelbetriebe geliefert worden sei. Zwei weitere Zeugen - Kunden des angeklagten Kühlhausunternehmers und Fleischhändlers - sagten danach aus, die Ware aus Illertissen sei ihres Wissens einwandfrei und von Veterinären geprüft und freigegeben gewesen sei.
In 15 Fällen soll der Angeklagte zwischen August 2004 und April 2005 das ungenießbare Fleisch in Deutschland und ins Ausland verkauft haben, ohne dass die Käufer über die Qualität der lebensmitteluntauglichen Ware informiert waren. Laut Anklage nahm der 45-Jährige durch die illegalen Deals mehr als 225.000 Euro ein.
Nach Angaben des Landgerichts Memmingen handelte es sich bei dem Fleisch teilweise um sogenannte "K3-Ware". Derartige Abfälle werden zu Hunde- und Katzenfutter verarbeitet, nicht aber als Lebensmittel für den Menschen verkauft. Die Firma des Angeklagten habe für den Handel mit Schlachtabfällen gar keine Zulassung gehabt.
Zum Prozessauftakt vor einer Woche hatte der Angeklagte beteuert, dass die "K3-Ware" in Illertissen lediglich zwischengelagert wurde, um sie dann zur Deggendorfer Frost GmbH, einer Tochterfirma, weiterzuleiten. Diese habe eine Zulassung für die Verarbeitung von Schlachtabfällen gehabt.
Die "K3-Ware" sei allerdings nie in der Deggendorfer Tochterfirma eingegangen, sondern in den Kreislauf des Kühlhauses in Illertissen eingeschleust worden, erklärte ein Zollbeamter, der die Warenströme beider Firmen überprüft hat. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Deggendorfer Firma hatte angegeben, dass das Gammelfleisch nie eingegangen sei. Er habe gesehen, wie der frühere Firmenchef falsche Buchungen vorgenommen habe.
Der Prozess hat erst jetzt, zwei Jahre nach Anklageerhebung, begonnen, weil gerichtsinterne Gründe wie Krankheit und starke Auslastung mit anderen Verhandlungen im Wege standen. Das Landgericht hat sechs Verhandlungstage angesetzt. Rund 30 Zeugen und zwei Sachverständige sollen gehört werden. Staatsanwalt Rossa spricht von einem der "sicherlich größeren Fälle auf lebensmittelstrafrechtlichem Gebiet", vor allem wegen der Menge an Fleisch.
Laut EU-Verordnung gibt es in der Tierkörperverwertung bei den Hygienevorschriften drei Kategorien: