10.02.2010
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Im Memminger Gammelfleisch-Prozess konnten weder eine Lebensmittel-Chemikerin noch der zuständige Amtstierarzt sagen, ob der Angeklagte 300 Tonnen Schlachtabfälle umdeklariert und verkauft hat. Die Zeugen gewährten aber einen Einblick in lasche Lebensmittelkontrollen.
Stand: 24.11.2009
Das Fleisch, das der Angeklagte in seinem Illertissener Kühlhaus eingelagert hatte, war knorpelig und knochig, aber nicht vergammelt. Das berichtete eine Lebensmittelchemikerin als Zeugin vor dem Landgericht Memmingen. Nur eine der 30 untersuchten Proben sei mit Fäulnisbakterien verseucht gewesen. Dennoch kann sich die Frau nicht vorstellen, dass derartiges Fleisch an Lebensmittelbetriebe zu verkaufen gewesen wäre. Da wäre es zu Beschwerden gekommen, sagte sie: "Ich würde das Fleisch nicht als verdorben bezeichnen, aber doch als deutlich abweichend von normalem Verarbeitungsfleisch."
Diese Aussage stützt eher die Ausführungen der Verteidigung. Sie behauptet, das in Illertissen gefundene Material sei nicht zum Verkauf an Lebensmittelbetriebe gedacht gewesen, unabhängig davon, ob die Schlachtabfälle überhaupt hätten gelagert werden dürfen.
Wenig Erhellendes konnte auch der damals für Illertissen zuständige Amtstierarzt beitragen. Laut EU-Vorschriften musste er nur die Papiere, die ihm von dem Betrieb vorgelegt wurden, auf Plausibilität prüfen. Proben der gefrorenen und verpackten Blöcke wurden nicht genommen, mit bloßem Auge sei aber nicht erkennbar gewesen, welche Qualität das Fleisch habe.
Lebensmittelüberwachungsbeamte
Die Länder sind verantwortlich für die Durchführung der Lebensmittelüberwachung. Entsprechende Beamte werden von den Kreisverwaltungsbehörden unregelmäßig und unangekündigt in Fleischbetriebe und Metzgereien geschickt, um dort die Hygiene zu überprüfen und Proben zu entnehmen.
Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit
Nach den ersten großen Gammelfleischskandalen 2006 wurden in verschiedenen Ländern Spezialeinheiten gegründet. Diese größeren Teams, bestehend aus Lebensmittelchemikern, Veterinären, Ernährungswissenschaftlern und Juristen, agieren flächendeckend über ganz Bayern. So können vor allem größere Betriebe mit mehreren Standorten überregional und umfassend geprüft werden. Außerdem ist eine gute Vernetzung und enge Kooperation mit anderen Behörden, dem Zoll, der Polizei oder Staatsanwaltschaft gewährleistet.
Bei dem sogenannten K 3-Material handelt es sich um Abfälle aus Schlachtbetrieben sowie Küchen- und Speiseabfälle, die für den menschlichen Verzehr nicht geeignet sind. Diese Fleisch darf und nur zu Tierfutter verarbeitet werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-jährigen Angeklagten vor, Ende 2004 rund 300 Tonnen zum menschlichen Verzehr nicht geeignete Schlachtabfälle in Dänemark gekauft und dann illegalerweise an Lebensmittelbetriebe in mehreren Ländern verkauft zu haben. Den Abnehmern soll er eine gute Fleischqualität vorgegaukelt haben. 117 Tonnen dieses K 3-Materials wurden laut Anklage im Kühlhaus in Illertissen gefunden, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte dieses Material in dem Lebensmittelbetrieb nicht eingelagert werden dürfen. Die Anklage spricht von gewerbsmäßigem Betrug in 15 Fällen und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Der Angeklagte hat an den bisherigen Verhandlungstagen bestritten, jemals genussuntaugliches Material an Lebensmittelbetriebe geliefert zu haben.
Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte beteuert, dass die K3-Ware in Illertissen lediglich zwischengelagert wurde, um sie dann zur Deggendorfer Frost GmbH, einer Tochterfirma, weiterzuleiten. Diese habe eine Zulassung für die Verarbeitung von Schlachtabfällen gehabt. Diese Version deckt sich mit den Aussagen des ehmaligen Geschäftsführers der Deggendorfer Frost GmbH, der vor einer Woche als Zeuge gehört wurde.
Die K3-Ware sei allerdings nie in der Deggendorfer Tochterfirma eingegangen, sondern in den Kreislauf des Kühlhauses in Illertissen eingeschleust worden, erklärte ein Zollbeamter, der die Warenströme beider Firmen überprüft hat. Auch ein ehemaliger Mitarbeiter der Deggendorfer Firma hatte angegeben, dass das Gammelfleisch nie eingegangen sei. Er habe gesehen, wie der frühere Firmenchef falsche Buchungen vorgenommen habe.
Der Prozess hat erst jetzt, zwei Jahre nach Anklageerhebung, begonnen, weil gerichtsinterne Gründe wie Krankheit und starke Auslastung mit anderen Verhandlungen im Wege standen. Das Landgericht hat sechs Verhandlungstage angesetzt. Rund 30 Zeugen und zwei Sachverständige sollen gehört werden. Staatsanwalt Rossa spricht von einem der "sicherlich größeren Fälle auf lebensmittelstrafrechtlichem Gebiet", vor allem wegen der Menge an Fleisch.
Laut EU-Verordnung gibt es in der Tierkörperverwertung bei den Hygienevorschriften drei Kategorien: