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10.02.2010


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Besetzung der Ausschüsse Verfassungsrichter urteilen knapp für CSU

Fünf zu vier und damit denkbar knapp haben die bayerischen Verfassungsrichter für die CSU geurteilt. Die wird auch weiterhin das Sagen in den Ausschüssen haben, obwohl sie die Mehrheit der Sitze im Landtag vergangenes Jahr verloren hat. Alles Trickserei, schimpft die Opposition auch nach dem Urteil.

Stand: 26.11.2009

Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Sitzverteilung

Die Größe und Bestimmung der Landtagsausschüsse obliegt der Entscheidung des Parlaments: Mit dieser Begründung haben die Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage der bayerischen Oppositionsparteien zurückgewiesen. Es verstößt also nicht gegen die Verfassung, dass die CSU im Landtag zwar nur 49,2 Prozent der Sitze, in den Ausschüssen aber 50 Prozent der Sitze hat und damit jede Abstimmung blockieren können.

Die Bedenken der Richter

Die Verfassungsrichter votierten aber offensichtlich nicht ohne Bauchgrimmen für die CSU. Die hatte sich erst durch einen Neuzuschnitt der Ausschüsse nach der Landtagswahl die Mehrheit in den Ausschüssen gesichert. Die Besetzung der Ausschüsse spiegle nicht die Kräfteverhältnisse im Landtag wider, räumte Verfassungsgerichtspräsident Karl Huber ein. Und das tangiere den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit. Vier Richter werteten diesen Grundsatz so hoch, dass sie die Klage zugelassen hätten.

Die Mehrheit der Richter war aber der Meinung, dass sich dieser Vorteil der CSU "nicht auswirkt", so Huber. Faktisch stimme die Koalition stets zusammen ab. Und das Kräfteverhältnis Opposition zu Regierung sei in den Ausschüssen gewahrt.

Beide Streitparteien gehen als Sieger aus dem Prozess: die Opposition als moralischer Sieger, die CSU als faktischer.

Reaktionen auf das Gerichtsurteil
 
CSU

Staatskanzleichef Siegfried Schneider:

"Die Entscheidung bringt ein Stück Sicherheit und Ruhe in die Arbeit des Landtags. Wenn man es anders gemacht hätte, wäre das Wahlergebnis noch stärker in die Schieflage geraten. Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Parlaments."

SPD

Fraktionschef Markus Rinderspacher:

"Ich hätte mir gewünscht, dass die Verfassungsrichter die Oppositionsrechte stärken. Es ist bedenklich, wenn sich die Regierungsparteien die Ausschüsse so zuschneidern, dass sie nach Lust handeln und walten können."

Grüne

Fraktionschefin Margarete Bause:

"Die knappe Entscheidung beweist, dass wir uns mit unserer Argumentation bei den Richtern durchaus auf Gehör gestoßen sind. Es ist armselig, dass die CSU immer noch nicht anerkennt, die absolute Mehrheit verloren zu haben."

Freie Wähler

Fraktionsvize Michael Piazolo:

"Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die CSU, aber leider ohne Konsequenzen, weil das Gericht die Regierungsparteien als einen Block ansieht."

Der CSU-Trick aus Sicht der Opposition

SPD, Freie Wähler und Grüne hatten die Verfassungsklage angestrengt, weil die schwarz-gelbe Koalition die Ausschussgrößen im bayerischen Landtag geändert hatte - zugunsten der CSU. Da alle Ausschüsse nunmehr mit einer geraden Zahl an Mitgliedern besetzt werden, stellt die CSU dort genau die Hälfte aller Mitglieder.

Die Änderung der Ausschussgrößen sei rein politisch motiviert und damit willkürlich gewesen, sagte Michael Bihler, der Rechtsvertreter der Oppositionsparteien, bei der mündlichen Verhandlung im Oktober. Er sprach von einer bewussten Steuerung der CSU nach einer für sie "etwas unglücklich verlaufenen Wahl." Die Kläger waren eigentlich zuversichtlich, die Richter von ihren Argumenten überzeugt zu haben.

49,2 ist gleich 50

Sitzverteilung Bayerischer Landtag 2008 (Aufruf)

Bild vergrößern Bildunterschrift: Die Sitzverteilung im Bayerischen Landtag

Der CSU-Fraktionsvize und Rechtsexperte Thomas Kreuzer hatte in der Verhandlung das Vorgehen der CSU verteidigt: Das Parlament müsse sich für die Ausschussgrößen nicht rechtfertigen, sagte Kreuzer. Diesem Argument folgten die Verfassungsrichter jetzt. Kreuzer hatte zudem betont, dass das jetzige Verfahren den geringsten Rundungsfehler habe und die Spiegelbildlichkeit der Mehrheitsverhältnisse im Parlament sicherstelle. Im Parlament stellt die CSU aber nicht die Mehrheit, sondern nur 92 von 187 Abgeordneten, das sind 49,2 Prozent.

FDP und CSU immer einig - oder doch nicht?

Kreuzer versuchte darzustellen, dass die gesamte Diskussion theoretisch ist: Es sei ein offenes Geheimnis, dass FDP und CSU in den Ausschüssen nur zusammen abstimmen. Die Oppositionsparteien führten ein Gegenbeispiel an: Bei der Debatte, ob Bayern Guantanamo-Häftlinge aufnehmen soll, war es im Januar zum Patt bei der Abstimmung gekommen. Obwohl sich die FDP auf die Seite der Opposition gestellt habe, die für die Aufnahme votierte, habe die CSU nicht überstimmt werden können, so der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Harald Güller.

CSU-Vertreter Kreuzer verwies vor dem Verfassungsgerichtshof darauf, dass es kein Problem sei, abgelehnte Beschlüsse aus den Ausschüssen in das Plenum hochzuziehen. Dem widersprach Klägervertreter Bihler. Petitionen, Entscheidungen über Bauprojekte, Empfehlungen zum Stimmverhalten der Staatsregierung im Bundesrat oder im Ausschuss der Regionen duldeten oftmals keinen Aufschub und könnten im Plenum nur noch im Nachhinein behandelt werden.

Welche Fraktion welchen Ausschuss leitet

(In Klammern die Vorsitzenden)

CSU
• Haushaltsausschuss (Georg Winter)
• Wirtschaftsausschuss (Erwin Huber)
• Agrarausschuss (Gerhard Eck)
• Ausschuss für Hochschule und Kultur (Bernd Sibler)
• Bundes- und Europaangelegenheiten (Ursula Männle)
• Ausschuss für den Öffentlichen Dienst (Ingrid Heckner)

SPD
• Bildungsausschuss (Hans-Ulrich Pfaffmann)
• Rechtsausschuss (Franz Schindler)
• Petitionsausschuss (Hans Joachim Werner)

Die Grünen
• Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (Christian Magerl)

Freie Wähler
• Ausschuss für kommunale Fragen und Innere Sicherheit (Joachim Hanisch)

FDP
• Sozialpolitischer Ausschuss (Brigitte Meyer)

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