Angeklagter (gepixelt) mit seinen Anwälten im Gerichtssaal
Bildrechte: BR24/ Florian Deglmann

Der Nürnberger Südstadt-Prozess geht unerwartet weiter.

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Südstadt-Prozess: Befangenheitsantrag verzögert Urteil

Der Nürnberger Südstadt-Prozess verzögert sich. Eigentlich war bereits die Urteilsverkündung geplant. Doch nach der Abweisung eines späten Beweisantrags stellten die Anwälte des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen die Richter.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Es war eine Geduldsprobe am Dienstagnachmittag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth: Nachdem sich der Prozess zu den tödlichen Schüssen in der Nürnberger Südstadt ein halbes Jahr hingezogen hatte, mussten die Verfahrensbeteiligten erst einmal warten. Knapp zwei Stunden verzögerte sich die Wiederaufnahme des Verfahrens, eigentlich war die Urteilsverkündung für 13.30 Uhr geplant gewesen.

Beweisantrag verzögert Verhandlung

Allerdings hatte die Verteidigung am späten Montagabend noch einen Beweisantrag bei Gericht eingereicht. Mit diesem musste sich die Kammer zunächst hinter verschlossenen Türen auseinandersetzen.

In dem Antrag forderten die Anwälte von Mert A. das Gericht auf, einen weiteren Zeugen zu hören: Einen vermeintlichen Kindheitsfreund des späteren Todesopfers Sahan Ö. Ihn habe Sahan Ö. am Tag der Tat im Oktober 2022 angerufen und erzählt, er wolle jemandem in die Beine schießen. Außerdem sei etwas Großes geplant, wovon man in der Zeitung lesen werde. Außerdem soll Sahan Ö. den Webdesigner, der nach Angaben der Verteidigung nicht der kriminellen Szene angehört, nach einer Waffe gefragt haben - und ob er zum Tatort kommen könne. Die Schwester des Getöteten, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, teilte dem Gericht mit, den Namen des vermeintlichen Kindheitsfreundes noch nie zuvor gehört zu haben.

Das Gericht wies nach ausgiebiger Beratung den Beweisantrag der Verteidigung wegen Bedeutungslosigkeit ab, wie es sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Vertreter der Nebenklage gefordert hatten. "Selbst im Falle eines Erwiesenseins" könne die Aussage des Zeugen die Entscheidung der Kammer nicht beeinflussen, so der Vorsitzende Richter. Es gebe nach zahlreichen Zeugenbefragungen während des gesamten Prozesses weder Hinweise darauf, dass Mert A. vor der Tat bedroht wurde, noch, dass er von dem angeblichen Telefongespräch zwischen Sahan Ö. und dem Zeugen wusste.

Befangenheitsantrag: Verteidigung lehnt Richter ab

Nach einer weiteren Unterbrechung stellte die Verteidigung in der Folge einen Befangenheitsantrag und lehnte den Vorsitzenden Richter und seine Kollegen ab: Die Richterinnen und Richter sowie die Schöffen seien nicht unvoreingenommen beziehungsweise nicht unparteiisch gegenüber dem Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklagevertreter beantragten daraufhin, den Antrag der Verteidigung abzuweisen. Der Staatsanwalt warf den Anwälten des Angeklagten Mert A. vor, das Verfahren lediglich verschleppen zu wollen. Nun müssen weitere Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth über den Ablehnungsantrag entscheiden. Die Hauptverhandlung wird am Donnerstag, 16.05.24, fortgesetzt.

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